Keine Gefährdung von Betriebsübergaben: Befreiungen von Erbschaftssteuer müssen möglich bleiben

Datum des Artikels 17.12.2014

Der MIT-Bundesvorsitzende Dr. Carsten Linnemann und der Vorsitzende der MIT-Steuerkommission Dr. Mathias Middelberg fordern angesichts des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, dass Verschonungen bzw. Ermäßigungen bei der Erbschaftssteuer auch in Zukunft erhalten bleiben, wenn Unternehmen an die nächste Generation übergeben und somit Arbeitsplätze gesichert werden.

„Wir geben die klare Zusage an die Familienunternehmen: Auch künftig soll die Erbschaftssteuer Unternehmensübergaben nicht gefährden“, betont Linnemann. Der Finanzpolitiker Middelberg hält den Richterspruch für abgewogen: „Das Gericht bestätigt die Verschonungsregelungen für Betriebe im Grundsatz und im Wesentlichen. Die Beanstandung von Einzelregelungen ist nachvollziehbar.“ 

Linnemann und Middelberg begrüßen, dass das Verfassungsgericht ausdrücklich die Möglichkeit zulässt, Unternehmensübergänge anders zu behandeln als Privatvermögen, wenn dadurch Arbeitsplätze gesichert werden. MIT-Chef Linnemann: „Der Wohlstand in diesem Land hängt wesentlich am Bestand der Familienunternehmen. Diese stehen für Nachhaltigkeit, Wachstum und sichere Arbeitsplätze. Die Erbschaftssteuer darf diese Basis nicht gefährden.“ Middelberg ergänzt: „Die Erbschaftsteuer darf nicht dazu führen, dass Unternehmen aufgegeben und Arbeitsplätze vernichtet werden.“ Im Zuge der anstehenden Debatte werde die MIT außerdem darauf achten, dass die notwendige Novellierung der Erbschaftsteuer aufkommensneutral erfolgt.