Mehr Zeit für Behandlung - Beschluss der MIT-Gesundheitskommission

Datum des Artikels 25.09.2016

Die MIT-Bundeskommission-Gesundheitspolitik appelliert an die Gesetzgeber in Bund und Land und an die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, unnötige Bürokratie in Arzt- und Zahnarztpraxen zügig abzubauen und den Heilberufen mehr Zeit für die Patientenbehandlung zu gewähren.

Begründung:

Der Nationale Normenkontrollrat hat gemeinsam mit Trägern der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens, dem Bundesgesundheitsministerium und dem Statistischen Bundesamt die Ergebnisse des Projektes "Mehr Zeit für Behandlung - Vereinfachung von Verfahren und Prozessen in Arzt- und Zahnarztpraxen" vorgestellt.

Die Untersuchung zeigt, dass in den Arzt- und Zahnarztpraxen Bürokratiekosten von über vier Milliarden Euro jährlich bestehen. Durchschnittlich 96 Tage ist pro Praxis eine Person mit der Bewältigung bürokratischer Vorgaben beschäftigt.

Gemeinsam wurden bürokratische Abläufe in Arzt- und Zahnarztpraxen auf den Prüfstand gestellt, damit den Ärzten und Zahnärzten mehr Zeit für ihre Patienten bleibt. „Es freut mich, dass sich alle Projektbeteiligten nicht nur auf eine Untersuchung sondern auch auf 20 Handlungsempfehlungen geeinigt haben, die Ärzten und Zahnärzten im Praxisalltag dabei helfen können, unnötige Bürokratie zu vermeiden", erklärt der Vorsitzende des Nationalen Normenkontrollrates, Dr. Johannes Ludewig.

Eine Handlungsempfehlung, die für alle gleichermaßen gilt, betrifft die Abschätzung der Bürokratiekosten im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Seit September 2012 ist der G-BA verpflichtet, die Bürokratiekosten, die durch seine Beschlüsse entstehen, zu ermitteln. Künftig sollte noch frühzeitiger als bisher der bürokratische Aufwand im Vorfeld abgeschätzt werden, damit für die inhaltliche Beratung im G-BA belastbare Zahlen vorliegen.

Projektpartner des Nationalen Normenkontrollrates waren die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV). Begleitet wurde das Projekt durch das Bundesministerium der Gesundheit, die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sowie durch die Geschäftsstelle Bürokratieabbau im Bundeskanzleramt. Die für das Projekt erforderlichen Datenerhebungen und Berechnungen wurden vom Statistischen Bundesamt durchgeführt. Die Untersuchung startete in 2013. Die Gruppe nahm ihre Arbeit im Dezember 2014 auf und erarbeitete in insgesamt sieben Sitzungen 20 Handlungsempfehlungen im Konsens.