Mindestlohn praxistauglich gestalten

Datum des Artikels 05.02.2015

(30. Juni 2015) "Die Bundesregierung hat Änderungen bei den Mindestlohnregelungen beschlossen und kommt damit zum Teil den Forderungen von MIT und PKM nach. Der MIT-Bundesvorstand hat in seiner Sitzung am 30.06.2015 die von der Bundesregierung angekündigte teilweise Verringerung der Bürokratie beim Mindestlohn und die Klarstellung bei der Auftraggeberhaftung als ersten Schritt in die richtige Richtung begrüßt, fordert aber weitere Änderungen."

"Ein Grenzwert von maximal 2000 Euro pro Monat für die Aufzeichnungspflichten in den Branchen des Entsendegesetzes bedeutet für die betroffenen Unternehmen eine deutliche Erleichterung, ohne den Mindestlohn dadurch einzuschränken. Die MIT begrüßt auch die Herausnahme von mitarbeitenden Familienangehörigen aus den Dokumentationspflichten. Die von der Bundesregierung angekündigte Klarstellung der Auftraggeberhaftung ist politisch richtig, muss aber auch rechtssicher fixiert werden. Dafür bedarf es einer Klarstellung im Mindestlohngesetz. Ferner fordert die MIT weiterhin die Herausnahme von Praktikanten vom Mindestlohn und Abschaffung der Dokumentationspflicht bei Mini-Jobs, deren Arbeitszeiten vertraglich fixiert sind.

Wir haben analysiert, inwieweit die Vorschläge der Bundesregierung wirklich Erleichterungen bringen und die Forderungen der MIT umsetzen. Die Analyse zeigt, dass die Vorschläge der Bundesregierung noch unzureichend sind und wir weiter kämpfen müssen."