MIT Stuttgart diskutiert über die Erbschaftssteuerreform: ein Gesetz mit Tücken

Datum des Artikels 27.10.2016
Basis aktuell

Beim 75. After Business Talk der MIT Stuttgart erläuterte Cornelia Link von der RTS Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KG die Änderungen und die künftig zu beachtenden Vorschriften. Die vom Bundesverfassungsgericht als „zu viel des Guten“ kritisierte Verschonung von bestimmten Vermögensteilen im Erbfall ist nach langem Tauziehen geändert und deutlich restriktiver ausgefallen. Es handelt sich dabei aber ausschließlich um Betriebsvermögen eines Schenkers oder Erblassers.

Begriffe wie Verwaltungsvermögen und Betriebsvermögen, Ertragswert und Substanzwert, begünstigtes und nicht begünstigtes Vermögen, Regelverschonung und Optionsverschonung müssen laufend bei der Überlegung der zu erwartenden Erbschaftssteuer eines Unternehmens im Auge behalten werden. Betroffen sind neben großen (Familien-) Unternehmen auch kleinere Betriebe. Und gerade hier „ im Schwäbischen“, wo erzielte Gewinne meist wieder im Unternehmen investiert werden, müssen künftige steuerliche Auswirkungen unbedingt beachtet werden bei den Gedanken, wie und mit welchen Belastungen ein Unternehmen an die Nachfolgegeneration weitergegeben wird. Das Gesetz soll rückwirkend ab 1. Juli 2016, teilweise schon ab 1. Januar 2016 in Kraft treten. Link ist der Ansicht, dass schon diese Rückwirkung problematisch sein wird: „Dieser Punkt wird sicherlich noch die Gerichte beschäftigen. Manches an dem Gesetz ist gut, manches ist völlig unmöglich und killt alle positiven Ansätze der neuen Regelungen. Auf die Steuerberater kommt künftig sehr viel mehr Arbeit zu.“