Im November 2025 einigten sich die EU-Mitgliedsstaaten, die Europäische Kommission und das Europäische Parlament im Rahmen des Klimaziels für 2040 auf eine Verschiebung des EU-ETS 2, mit dessen Einführung unabhängig vom bereits bestehenden Emissionshandelssystem CO2-Emissionen aus der Verbrennung von Kraft- und Brennstoffen in Gebäuden, im Straßenverkehr und in der mittelständischen Industrie bepreist werden sollen. Die EU sollte sich intensiv für internationale Vereinbarungen zum Emissionshandel einsetzen, da Klimaschutz letztlich nur weltweit erfolgreich sein kann.
In Deutschland leiden die betroffenen Sektoren Wärmemarkt und Verkehr sowie die mittelständische Industrie aufgrund des nationalen Emissionshandels unter einem einseitigen, erheblichen Standortnachteil. Die Belastung des Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) lag 2025 bei 16 Milliarden Euro. Weltweit betrachtet sorgt der nationale Sonderweg für 20% der Einnahmen aller vorhanden Emissionshandelssysteme. Im Vergleich liegt der Anteil der jährlichen Einnahmen durch den europäischen Emissionshandel (ETS I) bei 60%.
Das BEHG ist ein erneuter nationaler Sonderweg, der wieder zu enormen Wettbewerbsnachteilen der Wirtschaft und besonders des deutschen Mittelstandes selbst innerhalb der EU führt.
Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) fordert die Bundesregierung daher auf, den nationalen Emissionshandel umgehend so lange auszusetzen, bis das EU-Emissionshandelssystem 2 wirksam in Kraft getreten ist. Goldplating und Sonderwege gefährden den Mittelstand.

Empfehlen Sie uns!