Natriumhydrogencarbonat als umweltschonendes Pflanzenschutzmittel im Weinbau

Datum des Artikels 09.10.2025
Beschluss

Natriumhydrogencarbonat (umgangssprachlich: Backpulver) ist seit Jahrzehnten ein bewährtes, umweltschonendes und für Mensch, Tier und Natur weitgehend unbedenkliches und preiswertes Mittel zur Bekämpfung von Echtem Mehltau im Weinbau. Es ist besonders bei ökologisch wirtschaftenden Betrieben beliebt und wurde bislang in EU-Mitgliedsstaaten legal eingesetzt. Nun verliert Backpukver seine EU-Klassifikation als Pflanzenschutz-Grundstoff zugunsten des industriellen Pflanzenschutzmittels Natrisan, das ungefähr das Sechsfache kostet und fast vollständig aus Backpulver besteht. Backpulver verliert in diesem Zusammenhang seine Zulassung zugunsten des Industrieproduktes, mit der Begründung, dass ein Stoff nicht gleichzeitig Grundstoff und Pflanzenschutzmittel sein kann. Diese Entscheidung ist nicht nachvollziehbar und geht zu Lasten des Weinbaus.

Begründung:

Die aktuelle Spielverordnung führt zu einer Schwächung des legalen Marktes, ohne nachweislich den Verbraucherschutz zu verbessern. Gleichzeitig steigt die Belastung für Gastronomie und Behörden. Eine Neuausrichtung ist notwendig, um legale Angebote zu sichern, den Schwarzmarkt wirksam zu bekämpfen und den Schutz der Spieler praxisnah zu gestalten. Durch den Schwarzmarkt werden jhrl.ca.1,3 Milliarden € Steuer hinterzogen. Außerdem würde ein Entfernen von Geldspielautomaten aus den typischen deutschen Eckkneipen zu einem weiteren Sterben dieser Art Gastronomie führen.

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