Begründung:
Die unterschiedlichen finanziellen Schieflagen der fünf Zweige der Sozialversicherung beruhen im Wesentlichen darauf, dass der Gesetzgeber über Jahrzehnte hinweg die einzelnen Versicherungen mit Leistungen belastet hat, die politisch gewollt bzw. bedingt waren, jedoch nicht dem Kernzweck der jeweiligen Sozialversicherung entsprechen.
Das war und ist zum Schaden bzw. Nachteil aller Beitragszahler. Zwar leistet der Staat jährlich steigenden Zahlungen an die einzelnen Versicherungen. Ein tatsächlicher Ausgleich für die politisch gewollten bzw. bedingten zu erbringenden Leistungen erfolgt damit nicht. Es erfolgt auch keine ‚gesonderte Abrechnung‘ darüber.
Dieses soziale Unrecht muss sofort beseitigt werden. Politisch gewollte bzw. bedingte Leistungsansprüche müssen vollständig direkt aus dem Steueraufkommen erbracht werden und dürfen nicht in die Haushalte der Sozialversicherungen verschoben werden.
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