Reform des Wahlrechts

Datum des Artikels 06.10.2025
Beschluss

Das Wahlrecht besteht weiterhin aus einem Mehrheitswahlrecht und einem davon getrennten Verhältniswahlrecht. Das Wahlrecht wird dahingehend geändert, dass jeder direkt gewählte Abgeordnete seines Stimmkreises (derzeit 299 Wahlkreise) auch in den Bundestag einzieht. Dazu reicht die einfache Mehrheit der abgegebenen Wahlstimmen des entsprechenden Stimmkreises. Derjenige der für einen Wahlkreis kandidiert darf nicht mehr auf einer Liste kandidieren.

Um eine gewisse Kontinuität zu gewährleisten besteht weiterhin das Verhältniswahlrecht, aber ebenfalls nur für 299 Abgeordnete. Dafür gibt es Wahllisten. Diese können von den Parteien gemäß deren Satzung aufgestellt werden. Allerdings hat der Wähler das Recht, die Personen auf den Landeslisten direkt zu wählen und somit die Reihenfolge der Liste zu verändern. Das sorgt für eine Demokratisierung der Liste, weil es dem Wähler die Chance gibt, persönliche Favoriten nach vorne oder zurück zu wählen, auch wenn Delegiertenversammlungen eine andere Reihenfolge festgelegt hatten.

Die Stimmen von Mehrheitswahlrecht und Verhältniswahlrecht werden nicht zusammengezählt. Die 5 % Hürde gilt dann nur noch für das Verhältniswahlrecht.

Begründung:

Nach der letzten Reform des Wahlrechts kam es zu Ungerechtigkeiten im Wahlrecht, die nicht im Sinne der Wähler sein können. Direkt gewählte Abgeordnete ziehen nicht in den Bundestag ein, während Listenkandidaten mit Direktwahlergebnissen von 3-5 % im Bundestag sitzen. Dies kann nicht im Sinne einer gerechten Vertretung aller Bürger im Parlament sein.

Aber auch die Listenabsicherung von Direktkandidaten sorgt für Ungerechtigkeit, da dadurch das Mehrheitswahlrecht im Sinne der Vertretung der Bürger vor Ort ab absurdum geführt wird.

Bei einer Trennung wären somit die direkt gewählten Abgeordneten ihrem Wahlkreis verpflichtet, während die Liste für eine Kontinuität im Parlamentsbetrieb sorgen kann.

Durch diese Änderung des Wahlrechts bleibt die Gesamtzahl der Abgeordneten immer konstant.

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