Reservekreaftwerke nutzen, Preise stabilisieren, Industrie entlasten

Beschluss

BESCHLUSS DES MIT-BUNDESVORSTANDS VOM 17./18. APRIL 2026

Strom ist teuer in Deutschland. Erneuerbare Energien können Strompreise nur dann senken, wenn sie in großem Umfang da sind. Die Volatilität ihrer Einspeisung ist jedoch hoch. Zudem gibt es Dunkelflauten, in denen mit Photovoltaik und Windkraft nur wenig oder gar nicht Strom erzeugt werden kann. Gerade dann kommt es zu extremen Preisspitzen, wenn steuerbare Kraftwerke knapp sind. Das ist im langfristigen Strompreis eingepreist.

Deutschlands Strommarkt ist stark von Energieimporten abhängig. Wenn Gas wie in der Irankrise knapp und teuer wird, schlägt das auf den Strompreis durch.

Die Stromversorgung braucht kurzfristig verlässliche Kraftwerke. Notwendig sind steuerbare Kraftwerkskapazitäten, die verlässlich und witterungsunabhängig Strom einspeisen können. Zwar ist durch die Einigung der Bundesregierung mit der Europäischen Kommission der Weg für neue, perspektivisch wasserstofffähige Gaskraftwerke frei. Deren volle Einsatzbereitschaft ist jedoch erst ab 2031 vorgesehen. Ohne den Einsatz von steuerbaren Alternativen werden bis dahin Preisspitzen ein strukturelles Problem für den Wirtschaftsstandort bleiben.

Es gibt Reservekraftwerke, die genutzt werden könnten. Deutschland hält viele Kraftwerke das gesamte Jahr über als Netzreserve vor, die in Zeiten fehlender Netzstabilität einspringen. Dabei entstanden 2024 allein für die Bereitschaft der Kraftwerke Kosten in Höhe von rund 700 Millionen Euro. Es stehen Stromkapazitäten zur Verfügung, die nicht abgerufen werden dürfen, auch wenn die Strompreise krisenbedingt hoch sind.

Angesichts der massiven Preisausschläge ist diese künstliche Verknappung bereits bezahlter Kapazitäten wirtschaftlich widersinnig. Hinzu kommt, dass die Gasversorgung durch die Beschädigung der LNG-Infrastruktur nicht mehr unbedingt gesichert ist.

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) fordert die Bundesregierung daher auf, die Reservekraftwerke vor allem kurzfristig im Winter 2026/2027 zum Einsparen von Erdgas und zur Senkung der Strompreise einzusetzen. Es handelt sich bei dieser Maßnahme um ein zeitlich befristetes Kriseninstrument. Zeitgleich muss die Bundesregierung die Flexibilisierung im Strommarkt voranbringen.