Soziale Pflegeversicherung mit Herz und Zukunft

Beschluss

BESCHLUSS DES MIT-BUNDESVORSTANDS VOM 25. JUNI 2026

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) fordert , in einem ersten Schritt die akuten finanziellen Defizite über Ausgabenkonsolidierungen zu beheben. In einem zweiten Schritt braucht es eine wirksame, generationengerechte und langfristig tragfähige Finanzierung der Pflege.

Die Soziale Pflegeversicherung (SPV) wurde 1995 in Deutschland unter Helmut Kohl eingeführt, um das
finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit solidarisch abzusichern und die finanziellen Belastungen für
Kommunen, Betroffene und ihre Familien zu begrenzen. Sie beruht als Teilkasko-Versicherung auf dem
Grundgedanken, dass Pflegebedürftigkeit ein finanzielles Risiko ist, für das man in der Regel gut vorsorgen
kann. Die Pflegeversicherung gründet nicht allein auf Solidarität, sondern auch auf Eigenverantwortung.
Nicht nur sind pflegende Angehörige der „größte Pflegedienst der Nation“; auch laufende
Renteneinnahmen und Vermögensrücklagen müssen zur Deckung eines Teils der eigenen Pflegekosten
beitragen.
Massive Leistungsausweitungen in den vergangenen zehn Jahren haben die Soziale Pflegeversicherung an
den Rand ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit gebracht. Der Beitragssatz zur SPV hat sich in den vergangen
20 Jahren mehr als verdoppelt. Damit ist die Pflegeversicherung zu einem sehr dynamisch wachsenden
Teil der Lohnzusatzkosten geworden, die den Faktor Arbeit am Standort Deutschland weiter verteuert.
Dabei steht der eigentliche demografische Belastungsschub in der Pflegeversicherung erst noch bevor.
Gerade deshalb besteht jetzt noch die Chance, die Finanzierung auf eine tragfähigere Grundlage zu
stellen.
Um die langfristige Stabilität der Pflegeversicherung zu sichern, müssen notwendige Reformen zweierlei
leisten: Sie müssen die Finanzierung notwendiger Pflegeleistungen gewährleisten und zugleich die
Belastungen für die Beitragszahler angemessen verteilen. Eine besondere Verantwortung besteht
gegenüber der jüngeren Generation. Da sie die Finanzierung des Systems künftig tragen wird, sollten
zusätzliche Beitragslasten nicht einseitig auf junge Menschen verlagert werden. Nur wenn Solidarität
zwischen den Generationen in beide Richtungen wirkt, bleibt die Pflegeversicherung dauerhaft
leistungsfähig und gesellschaftlich akzeptiert.


Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) fordert daher, in einem ersten Schritt die akuten
finanziellen Defizite über Ausgabenkonsolidierungen zu beheben. In einem zweiten Schritt braucht es eine
wirksame, generationengerechte und langfristig tragfähige Finanzierung der Pflege.
Forderungen zur kurzfristigen Stabilisierung:


1. Pflegeversicherung finanziell ordnen
• Die Pflegeversicherung hat ein wachsendes Ausgabenproblem. Daher ist es auch notwendig, die
Ausgabenseite und nicht die Einnahmenseite zu reformieren. Es ist folglich nicht geboten, die
Einnahmenseite über die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, Beitragserhöhungen oder
Anpassung bei Minijobs zu stärken. Eine Anhebung der Versicherungspflichtgrenze lehnen wir
ebenfalls ab. Versicherungsfremde Leistungen müssen konsequent aus Steuermitteln finanziert
werden. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige
aus Haushaltsmitteln.
• Der Bund muss den Pflegekassen die aufgebürdeten Pandemie-Mehrkosten in Höhe von fast
sechs Milliarden Euro erstatten.
• Ausgaben- und Strukturprobleme in der SPV, ebenso wie in der GKV, müssen
verursachungsgerecht im System gelöst werden. Forderungen nach mehr Beitragseinnahmen und
Finanzausgleichen sind nicht sachgerecht.
• Die Länder müssen endlich ihrer Pflicht nachkommen, die Investitionskosten der Pflegeheime zu
tragen. Das würde die Eigenanteile spürbar dämpfen. Beitragszahler dürfen nicht länger für
defizitäre Haushaltsführung in Bund und Ländern herhalten.
• Wir müssen wieder einen sinnvollen Anreiz zur Begrenzung von Tarifsteigerungen in der Pflege
einführen. Zu häufig werden Personalkostensteigerungen ohne marktwirtschaftliche
Begrenzungslogik an GKV und SPV weitergegeben.


2. Teilleistungsversicherung restaurieren
• Der Leistungszuschlag der Pflegeversicherung bei Eigenenteilen in der stationären Versorgung
muss rückgängig gemacht werden. Seit 2022 übernimmt die Pflegeversicherung ohne Vermögensund
Einkommensprüfung Kosten von Heimbewohnern, die zuvor selbst getragen werden
mussten. Die Umverteilungswirkung dieser Maßnahme ist ausgesprochen ungerecht. Zum einen
schützen so Mindestlohnempfänger mit ihren SPV-Beiträgen die Vermögen von Menschen, die
sich ein Pflegeheim leisten können, zum anderen zahlen so junge Generationen die Kosten für
eine Generation, die seit Bestehen der SPV 1995 nicht ausreichend eingezahlt haben.
• Der Entlastungsbetrag, der im Jahr 2017 eingeführt wurde, kann in allen Pflegegraden entfallen.
Dieser ist als äußerst bürokratischer Leistungsbestandteil zu Teilen bereits durch andere
Pflegesachleistungen gedeckt.
• Nachkommen von Pflegebedürftigen müssen im Sinne der Subsidiarität grundsätzlich auch zur
Deckung der Pflegekosten beitragen. Solange Familien den Bedarf der Pflegekosten decken
können, sollte die Solidargemeinschaft nicht beansprucht werden.


3. Leistungen besser auf Bedürfnisse anpassen
• Die Zahl der Pflegebedürftigen hat sich seit 2016 – trotz einer noch günstigen Demografie – auf
5,7 Mio. Pflegebedürftige verdoppelt. Die Schwellenwerte der Pflegegrade müssen die faktische
Pflegebedürftigkeit also besser nachbilden. Eine Anpassung der Schwellenwerte ist geboten.
• Gezielte frühzeitige Maßnahmen zur Verhaltensprävention und eine stärkere
Präventionsorientierung in der Langzeitpflege sind ebenfalls geeignet den Erhalt der
Selbstständigkeit besser zu fördern und die Einstufung in höhere Pflegegrade zu verhindern. Es
müssen Anreize geschaffen werden, damit pflegebedürftige Menschen länger selbstbestimmt zu
Hause und nach den Grundsätzen „Rehabilitation und Prävention vor Pflege“ sowie „ambulante
Versorgung vor stationärer“ leben können.
• Der Gedanke, dass Prävention in Pflegestufe 1 vor weiteren Pflegestufen schützt, hat sich nicht
bewahrheitet. Im Gegensatz werden die Leistung vor allem als Transferzahlungen
entgegengenommen. Pflegestufe 1 kann daher wieder entfallen.
• Auch Leistungen wie der Anspruch auf Pflegehilfsmittel werden ohne Berücksichtigung des
eigentlichen Bedarfs ausgezahlt. Hier sollte eine bessere Bedarfsprüfung erfolgen.
4. Private und betriebliche Vorsorge verbessern
• Der Staat ist bei großen finanziellen Risiken in der Aufklärungspflicht und sollte im Rahmen der
digitalen Rentenübersicht auch über die sogenannte Pflegelücke aufklären.
• Ebenfalls sollte ein steuerlicher Fördertatbestand in der privaten Vorsorge eingeführt werden. Bei
betrieblichen Pflegevorsorgeangeboten sollen Arbeitgeberbeteiligungen Steuer- und Abgabenfrei
sein.


Forderungen zur langfristigen Stabilisierung:
Der Eintritt der Baby-Boomer in die Pflegebedürftigkeit erfolgt in naher Zukunft. Dennoch bleibt Zeit, um
einerseits diese Generation an den eigenen späteren Kosten zu beteiligen und im Weiteren einen
ausreichenden Kapitalstock aufzubauen, um für die Ausgaben der Zukunft vorzusorgen. Dafür sind
folgende Maßnahmen notwendig


1. Einführung eines Nachhaltigkeitsfaktors
Sobald das Verhältnis von Beitragszahlern und Pflegebedürftigen zu sehr kippt, sollte ein
Nachhaltigkeitsfaktor die Ausgaben in der SPV automatisch dämpfen. So erfüllen wir den
Generationenvertrag und schützen die junge Generation vor finanzieller Überlastung.


2. Pflegevorsorgefonds restaurieren


• Der im Jahr 2015 eingerichtete Pflegevorsorgefonds ist aus mehreren Gründen nicht geeignet, die
Demografie abzumildern. Zum einen ist sein Finanzvolumen mit aktuell etwa 14,5 Mrd. € zu
gering, zum anderen wurden die vorhandenen Mittel bislang nur mit niedrigen Renditen angelegt.
Ebenfalls endet der geplante Auszahlungszeitraum genau zu dem Zeitpunkt, an dem der Anteil
pflegebedürftiger Menschen aufgrund der demografischen Entwicklung seinen Höchststand
erreicht. Besonders problematisch ist jedoch, dass der Fonds nicht ausreichend vor politischem
Zugriff geschützt ist. Obwohl er geschaffen wurde, um zukünftige Beitragserhöhungen
abzumildern, besitzt niemand konkrete Eigentumsrechte an ihm. So wurde in der Ampel-
Regierung zu Zuzahlung willkürlich ausgesetzt und verringert.
• Um diesem Problem gerecht zu werden, muss der Fonds renditeorientierter angelegt werden.
Ebenfalls sollte den Vorschlägen des Sachverständigenrates (Frühjahrsgutachten 2026) zur
Einführung einer kohortenspezifischen Vorsorge prinzipiell gefolgt werden. Hierbei zahlen
festzulegende Alterskohorten eigenständig in ihren Fonds ein, der später innerhalb der jeweiligen
Generationen verursachergerecht zur Deckung der pflegebedingten Kosten verwendet werden
kann.

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