Stellungnahme der MIT zur Neuregelung der SGB II Trägerschaft - Kein Bundessozialamt durch die Hintertür -

Datum des Artikels 03.04.2009

Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom 20.12.2007 festgestellt, dass „eine hinreichend klare Zuordnung von Verwaltungszuständigkeiten vor allem im Hinblick auf das Demokratieprinzip erforderlich“ ist und derzeitige Mischverwaltung ohne klare Verantwortungszuordnung wie im Bereich des SGB II nicht verfassungskonform ist.

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