Begründung:
Solche Vermögenswerte wurden in der Regel bereits mehrfach besteuert (Lohnsteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer etc.). Ihre Weitergabe dient dem Erhalt von Familienunternehmen einschl. dem Erhalt der Arbeits- und Ausbildungsplätze und der Stärkung des Mittelstands – und darf nicht durch weitere Besteuerung entwertet werden.
Erarbeitetes Familienvermögen und Betriebe sollen beim Übergang an Kinder steuerfrei bleiben.
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