Begründung:
Es ist gut, dass viele Unternehmen mit Ihren Mitarbeitervertretungen Tarifverträge aushandeln, damit ein sozialer Ausgleich gefunden wird. In Zeiten des Arbeitskräftemangels verliert dies jedoch oft an Bedeutung. Für die Abwicklung öffentlicher Aufträge ist die tarifliche Bezahlung von Mitarbeitern praktisch ohne Bedeutung, denn der Mindestlohn mit den umfangreichen Kontrollinstanzen schützt Arbeitsnehmer vollkommen ausreichend.
Der von der Arbeitsministerin Bas vorgelegte Tariftreugesetz wird zu einem Bürokratieungetüm. Damit kämen erhebliche Nachweispflichten zu den bisher schon zu vielen hinzu.
Wieder einmal wird besonders den mittelständischen Betrieben nicht getraut. Es soll eine neue Prüfstelle eingerichtet werden. Damit schafft man erneut eine aufgeblähte Kontrollbürokratie. Dies gefährdet am Ende unternehmerische Existenzen. Der Branchenverband Mittelstand geht von 12% steigenden Aufwand für die Unternehmen aus.
Diesen ökonomischen Unsinn muss die MIT verhindern, weil es all unseren Grundsätzen und im Übrigen auch den Wahlaussagen unseres Bundeskanzlers widerspricht.
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