Begründung:
Unternehmen, Selbstständige und Bürgerinnen und Bürger erwarten heute zu Recht, dass Verwaltung funktioniert. Digital, einfach, aus einem Guss. Die Realität ist jedoch ein Flickenteppich: eine zerklüftete Portallandschaft, parallele Register, technische Medienbrüche und langwierige Verfahren.
Was fehlt, ist ein zentrales Unternehmensportal, das sowohl die Einsicht und Bearbeitung öffentlicher Register als auch die vollständige digitale Abwicklung verwaltungsbezogener Leistungen und gesetzlicher Berichtspflichten ermöglicht. In einem einzigen, durchgängig gedachten System.
Der Beschluss des MIT-Bundesvorstands vom 8. Juli 2025 setzt ein wichtiges politisches Signal, indem er die Einführung eines zentralen Unternehmensportals fordert. Dieser Antrag konkretisiert das Zielbild, übersetzt politische Forderung in architektonische Realität und macht umsetzbar, was bislang programmatisch blieb.
Das Unternehmensportal der Zukunft versteht sich als integratives Gesamtsystem, das sowohl die im Bundesvorstandsbeschluss geforderten Funktionen als auch die strukturelle Modernisierung der Registerlandschaft umfasst. Es bündelt alle relevanten Funktionen: Registerzugang, Verwaltungsverfahren, Berichtspflichten, Status-Tracking, Schnittstellen zu ELSTER, Förderportalen, Kammern und Statistik. Alles aus einem Guss, auf einer Plattform.
Damit wird der Beschluss nicht relativiert, sondern gestärkt. Insbesondere durch die Übertragung zentraler Architekturprinzipien, wie Datenvermeidung durch Verknüpfung, zentrale Erreichbarkeit und technische Interoperabilität. Auf die gesamte staatliche Register- und Verwaltungsstruktur.
Ein solches Portal ersetzt keine föderalen Zuständigkeiten, sondern vernetzt sie. Rechtssicher, strukturiert und benutzerfreundlich. Es baut auf vorhandenen Strukturen auf, vermeidet doppelte Datenerhebungen, ersetzt Medienbrüche durch Schnittstellen, reduziert Komplexität und stärkt das Vertrauen in staatliche Abläufe.
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