Zukunftsfähige Reform des Arbeitszeitrechts - mehr Flexibilität, weniger Bürokratie

ANTRAG DES MIT-BUNDESVERBANDES AN DEN 38. CDU-BUNDESPARTEITAG

Der Parteitag möge beschließen:

Die CDU Deutschland fordert:

1. Einführung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit

Wir wollen die starre tägliche Höchstarbeitszeit durch eine Wochenhöchstarbeitszeit von 48 Stunden ersetzen. Damit schaffen wir die Möglichkeit, Arbeitszeit innerhalb einer Kalenderwoche flexibler zu verteilen – ohne die Gesamtarbeitszeit zu erhöhen.
Wer an einem Tag länger arbeitet, kann an einem anderen früher Feierabend machen. Das schafft Handlungsspielräume für internationale Projekte, für unvorhersehbare Situationen in Betrieben und für Beschäftigte, die Beruf und Familie besser vereinbaren wollen. Die Wochenarbeitszeit bringt damit beiden Seiten Flexibilität – für Unternehmen und Beschäftigte – bei unverändertem Arbeitsschutz.

2. Flexibilisierung der Ruhezeit

Wir wollen eine Flexibilisierung der Ruhezeit im Rahmen der europäischen Arbeitszeitrichtlinie ermöglichen. In einem ersten Schritt wollen wir den Sozialpartnern die Möglichkeit geben, die gesetzliche Ruhezeit praxisgerecht zu gestalten. Deshalb soll das Arbeitszeitrecht so geändert werden, dass die Sozialpartner die Ruhezeit bedarfsgerecht auch nach unten anpassen oder in Blöcke aufteilen können, sofern gleichwertige Ausgleichsruhezeiten gewährleistet bleiben.  Damit können Lösungen gefunden werden, die den Bedürfnissen von Beschäftigten und Betrieben entsprechen – etwa bei Schichtwechseln, saisonalen Schwankungen, Wissensarbeit oder internationaler Projektarbeit.

3. Rechtssichere Ausgestaltung der Vertrauensarbeitszeit

Wir wollen die bewährte Vertrauensarbeitszeit als modernes Arbeitszeitmodell erhalten. Deshalb fordern wir eine klare gesetzliche Regelung, die Vertrauensarbeitszeit ausdrücklich von einer etwaigen Pflicht zur vollständigen Arbeitszeiterfassung ausnimmt, wenn sie einvernehmlich vereinbart wurde und der Beschäftigte zu einer Arbeitszeiterfassung jederzeit zurückkehren kann. So sichern wir flexible Arbeitsmodelle, die gerade in Zeiten von Homeoffice und mobiler Arbeit unverzichtbar sind. Eine echte Vereinbarungslösung bewahrt unternehmerische Freiheit und stärkt die Eigenverantwortung der Beschäftigten, ohne die Schutzstandards der EU-Arbeitszeitrichtlinie zu verletzen.

4. Arbeitszeiterfassung unbürokratisch und praxistauglich ausgestalten

Wir wollen die Formfreiheit bei der Arbeitszeiterfassung erhalten. Es muss weiter der autonomen Entscheidung des Unternehmers unterliegen, welches System der Arbeitszeitdokumentation (händisch oder elektronisch) im Betrieb genutzt wird. Dabei ist eine taggenaue Arbeitszeitaufzeichnung abzulehnen. Stattdessen könnte auf die Regelungen aus dem Arbeitnehmerentsendegesetz und dem Mindestlohngesetz zurückgegriffen werden, wonach Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens mit Ablauf des siebenten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages aufzuzeichnen haben.

Begründung:

Die CDU will das Arbeitszeitrecht grundlegend modernisieren. Unser Arbeitszeitgesetz stammt aus den 1990er-Jahren – einer Zeit ohne mobiles Arbeiten, ohne digitale Vernetzung und ohne die heutigen Anforderungen an internationale Zusammenarbeit. Es passt nicht mehr zu einer Arbeitswelt, die von Digitalisierung, Fachkräftemangel und dem Wunsch nach besserer Vereinbarkeit von Familie und Beruf geprägt ist. Wir wollen ein Arbeitszeitrecht, das Flexibilität und Schutz miteinander verbindet, Bürokratie auf das Notwendigste beschränkt und Betrieben sowie Beschäftigten mehr Zeitsouveränität gibt.  Unser Leitbild ist ein Arbeitszeitrecht, das zur modernen Arbeitswelt passt: flexibel, verlässlich und schützend. Wir halten am Arbeitsschutz fest, senken keine Standards, sondern ordnen sie zeitgemäß. Die gesetzliche Einführung der Wochenarbeitszeit, die Flexibilisierung der Ruhezeit und die Absicherung der Vertrauensarbeitszeit sind zentrale Reformschritte – für eine starke Wirtschaft und eine Arbeitswelt, die den Beschäftigten gerecht wird. Die Union setzt sich dafür ein, diese Reformen zügig gesetzlich umzusetzen und die bestehende Rechtsunsicherheit zu beenden. Das ist gut für die Beschäftigten, gut für die Unternehmen und gut für Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit.

 

MIT-Beschluss Reform des Arbeitszeitrechts