Entbürokratisierung ernst nehmen! Vorfahrt frei mit dem Mittelstands-TÜV für Gründer und Unternehmer

Datum des Artikels 06.05.2017
Beschluss

Als Mittelständler wissen wir: Bürokratieabbau ist ein politisches Dauerthema. Oft stehen politischen Erfolgen beim Bürokratieabbau neue unnötige und unsinnige Vorschriften an anderer Stelle gegenüber.

Wir wollen, dass Entbürokratisierung endlich ernst genommen wird! Wir wollen grundlegende politische Entscheidungen und veränderte Arbeitsweisen – um nicht immer erst im Nachhinein Schadensbeseitigung betreiben zu müssen, sondern von Anfang an zu weniger Bürokratie zu kommen.

Das wäre die beste Unterstützung für Unternehmensgründer und bestehende Unternehmen. Sie brauchen zwar einerseits Programme, Initiativen und Projekte der Politik zu ihrer Unterstützung. Allerdings bringen diese – wenn auch gut gemeint – immer auch neue Bürokratie mit sich. Deshalb brauchen Unternehmer andererseits und vor allem Freiraum zum Arbeiten – ohne Bürokratie-Belastungen!

Entbürokratisierung ernst nehmen. Das bedeutet neben aktuellen, konkreten Verbesserungen vorliegender Verordnungsentwürfe auch neue Instrumente und Verfahrensweisen. In diesem Sinne fordern wir Vorfahrt frei – mit dem „Mittelstands-TÜV“ – für Gründer und Unternehmer:            

Wir begrüßen die Aussetzung und Überarbeitung der Arbeitsstätten-Verordnung. Eine neugefasste Verordnung muss zwingend zusammen mit Mittelständlern entwickelt werden. Regelungen sollen Freiraum für Betriebe lassen, statt diese durch unsinnige Bestimmungen für Einzelfälle einzuengen.

Mindestlohn: Notwendig sind Änderungen hinsichtlich der Dokumentationspflicht sowie bei Einkommensgrenzen, Minijobbern und Praktikanten sowie bei der Fremdhaftung.  

Wir wollen, dass künftig wirtschaftsrelevante Vorschriften nicht mehr nur seitens der Ressorts für Soziales bzw. Arbeit, sondern ebenso auch von den Ressorts für Wirtschaft erarbeitet werden. Nur so ist eine mittelstandsfreundliche Grundhaltung und Rechtsetzung zu gewährleisten. In diesem Sinne lehnen wir die Pläne der deutschen Arbeits- und Sozialminister von Ende 2014 für eine generelle Pflicht zur Arbeitszeitdokumentation ab!

Wir wollen die Einrichtung eines Beirates Mittelstand zur Beratung der Bundesregierung bei Gesetzesvorhaben und Entbürokratisierung. Diesem Beirat sollen ausschließlich Mittelständler angehören. Im Rahmen eines Gesetzgebungsvorhabens oder des Erlassens von Verordnungen ist der Mittelstandsbeirat anzuhören.

Für Gesetzesverordnungen, die in die Organisation und Wertschöpfung der Betriebe eingreifen (wie bei Mindestlohnverordnung oder Arbeitsstättenverordnung) soll künftig die Möglichkeit zur Zustimmungspflicht des Bundestages – ersatzweise des oder der zuständigen Bundestagsausschüsse – genutzt bzw. geschaffen werden.

Wir fordern einen „Sunset“-Paragraphen: Verordnungen sollen künftig befristet werden, um die Vorschrift nach Ablauf einer Probezeit zu überprüfen. Wir halten einen Überprüfungszeitraum von 12 Monaten für sinnvoll.

Wir fordern Entlastungen insbesondere für kleinere und mittlere Betriebe – auch und gerade im Hinblick auf die Umsetzung von Wahlversprechen. Deshalb fordern wir – als entscheidenden Beitrag zum Bürokratieabbau – die Rückgabe der Vorfälligkeit der Sozialbeiträge.

Entsprechend der CSU-Parteitagsbeschlüsse lehnen wir alle zusätzlichen bürokratischen Belastungen für vor allem klein- und mittelständische Betriebe ab. Das gilt insbesondere für die Gestaltung von Werkverträgen wie auch für alle Angriffe auf die Tarifhoheit der Tarifpartner. Wir lehnen insbesondere Vorschriften ab, die unter dem Deckmantel einer Entgeltgleichheit zum einen weiterhin die Eigentümerfreiheit aushöhlen und zum anderen zu einem Klima des Neides und der Überwachung in den Betrieben führen würden.

Wir fordern: Keine Benachteiligung von privaten Betrieben gegenüber öffentlichen Betrieben oder der öffentlichen Verwaltung! Dies gilt insbesondere für alle hier genannten Aspekte – vom Mindestlohn über die Arbeitsstättenverordnung bis hin zu allen weiteren Vorschriften. Politik darf nicht mit zweierlei Maß messen.

Begründung:

Der CSU-Parteitag Ende 2014 hat in seinem Leitantrag zur Wirtschaftspolitik ein deutliches und notwendiges Zeichen gesetzt: „Für uns ist der Unternehmer nicht Feindbild, sondern Vorbild. Für unsere mittelständischen Betriebe wollen wir Investitionsanreize schaffen und so die Wachstumskräfte in Deutschland stärken. Die CSU ist die Partei des Eigentums und der Leistung.“

Die CSU stellt in ihrem Antrag weiter fest: „Unser Motto muss jetzt lauten: Vorfahrt für Wachstum und Arbeitsplätze. […] Wir wollen unsere Betriebe frei von zusätzlichen finanziellen Belastungen sowie neuen bürokratischen Auflagen halten und ihnen Investitionen erleichtern. Wir wollen unseren Unternehmen auch in Zukunft die nötige Flexibilität ermöglichen, die sie für ihre Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit brauchen.“

Im Hinblick auf den Koalitionsvertrag stellt die CSU fest: „Wir sind koalitionstreu. Wir werden die vereinbarten Vorhaben umsetzen. Wir sagen aber auch ganz klar: Für uns stehen Mittelstand und Mittelschicht im Zentrum. Wir werden deshalb die konkrete Form der Umsetzung an diesen entscheidenden Kriterien messen: alle weiteren politischen Maßnahmen müssen so einfach und unbürokratisch wie möglich sein – das bedeutet maximal wirtschaftsfreundlich und mittelstandsfreundlich.“

Wir stellen fest: Im Fall des Mindestlohns und der Arbeitsstätten-Verordnung haben die SPD bzw. Andrea Nahles gegen den Geist und Auftrag der Koalitionsvereinbarung verstoßen:

„Der Abbau von unnötiger Bürokratie stärkt die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen, insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen. […] Wir wollen Wirtschaft und Bürger weiter spürbar von unnötiger Bürokratie entlasten. […] Gesetze müssen einfach, verständlich und zielgenau ausgestaltet werden, damit Bürokratielasten vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden.“

Anstatt Gründer und Unternehmer zu entlasten, werden sie von Andrea Nahles und der SPD unter Generalverdacht gestellt.

Da in diesen Fällen zumindest ein Großteil der Probleme für Gründer und Unternehmer nicht aus dem Gesetz selbst herrühren, sondern aus der entsprechenden Rechtsverordnung, d.h. aus der Umsetzung des Gesetzes, muss es hier zu Veränderungen kommen.

So kann Bürokratie bereits an der Wurzel verhindert werden!

Wir wollen deshalb, dass Verordnungen wie zum Mindestlohn oder zu Arbeitsstätten, die in die Selbstorganisation von Betrieben eingreifen, künftig der Zustimmungspflicht des Bundestages – ersatzweise des oder der zuständigen Bundestagsausschüsse – unterliegen. 


Wir wollen weiterhin einen Beirat Mittelstand bei der Bundesregierung, der Gesetzesvorhaben und Verordnungen im Hinblick auf Bürokratie bzw. Bürokratieabbau prüft. Diesem Beirat sollen ausschließlich Mittelständler angehören, die wissen, wovon sie bei diesen Themen sprechen. 

Der „Nationale Normenkontrollrat“ kann diese Aufgabe nicht erfüllen, weder in seiner politischen noch öffentlichen Wirkung, noch aufgrund der Zusammensetzung seiner Mitglieder. Er braucht deshalb eine Ergänzung aus der mittelständischen Praxis.

Zugleich wollen wir eine Regel-Überprüfung von Verordnungen im Hinblick auf ihre praktische Anwendbarkeit.