Freiheit für den Einzelhandel

Datum des Artikels 01.09.2017
Bundesmittelstandstag

Wir wollen den stationären Einzelhandel im Wettbewerb mit dem Onlinehandel stärken. Dazu sollen in den Ladenöffnungsgesetzen der Länder rechtssichere Möglichkeiten geschaffen werden, den Gemeinden die Kompetenz zu geben, die Ladenöffnung an einer bestimmten Anzahl von Sonn- und Feiertagen zu gestatten.

Wir fordern mehr Rechtssicherheit für den Einzelhandel: Landesgesetze müssen so formuliert sein, dass die angekündigte Sonntagsöffnung auch tatsächlich stattfindet. Sie gehört vollständig in kommunales Ermessen, die Bindung an Feste oder Märkte muss gerichtsfest formuliert oder ganz gestrichen werden.

Die MIT setzt sich für die Schaffung von Modellregionen ein, in denen zeitlich befristet, die Ladenöffnungszeiten liberalisiert werden. Am Ende des Zeitraums ist ein von unabhängiger Seite verfasster Evaluations-Bericht vorzulegen. 

Die vollständige Aufhebung des Verkaufsverbotes für den Einzelhandel an Sonntagen lehnen wir ab. Sie passt nicht zur sozialen Marktwirtschaft, unserem Wirtschaftsmodell - wir wollen eine Wirtschaft mit ethischem Anspruch.

Mit der Föderalismusreform 2006 wurde u.a. auch die Regelung des Ladenschlusses an die Länder abgegeben. Dennoch sollte es das Bestreben der Politik in unserem Land sein, der Wirtschaft lediglich Rahmenbedingungen vorzugeben und nicht aktiv in die Arbeitsplanung der Unternehmen einzugreifen. Flexible Regelungen versprechen steigende Investitionen und neue Arbeitsplätze.

Um dies unter praktischen Bedingungen zu überprüfen, sind die Schaffung von Modellregionen und die Durchführung einer aussagekräftigen Untersuchung unabdingbar.