MIT-Forderung umgesetzt: Deutschland wird als Gründungsstandort gestärkt

Datum des Artikels 12.01.2017
Bund aktuell

In der Vergangenheit war es für Startups die größte Hürde einen Investor für das Unternehmenswachstum zu finden. Das Hauptproblem bestand darin, dass durch den Einstieg eines neuen Kapitalgebers die steuerlichen Verlustvorträge wegfielen und Steuern schneller fällig wurden. Rückwirkend wird sich diese Regelung ab 2016 ändern. Gründer können in Zukunft die Verlustvorträge behalten und steigern somit ihre Attraktivität für Investoren. Die Regelung verbessert damit die Eigenkapitalbasis von Kapitalgesellschaften. MIT-Chef Carsten Linnemann zeigt sich erfreut: "Durch die Neuregelung der Verlustvorträge stärken wir Deutschland als Gründungsstandort, da sich die Finanzierungsbedingungen für Gründer deutlich verbessern.

Mit den Stimmen der Koalition aus Union und SPD wurde das Gesetz für Startups mit der etwas sperrigen Überschrift "Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften" auf den Weg gebracht. Mit der Regelung soll die Anschlussfinanzierung junger Unternehmen erleichtert werden, indem das Nutzungsverbot von Verlustvorträgen aufgehoben wird. Startups litten bislang unter einer mangelnden Eigen­kapitalbasis. Die Nutzung der Verlustvorträge ermöglicht den Unternehmern ein organisches und langfristiges Wachstum.  Gleichzeitig stellt das Gesetzt sicher, dass Verlustmäntel nicht für missbräuchliche Gestaltungen genutzt werden.