Beschlüsse A 28, A 69 Einsparungen beim Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk

Aktueller Status:

Der Beschluss wurde als

Der Beschluss wurde als Antrag auf dem 32. CDU-Parteitag am 22./23.11.2019 in Leipzig eingereicht und fand dort keine Mehrheit.
Aus Anlass der Debatte um das WDR-Video mit dem von Kindern gesungenen Lied über Omas als "Umweltsäue" Ende Dezember 2019 hat sich MIT-Chef Carsten Linnemann in Zeitungsinterviews und über Facebook für eine Reform des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks ausgesprochen.

Beschluss

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll sich in Deutschland auf seinen Grundversorgungsauftrag mit Information, Bildung und Kultur konzentrieren und preistreibende Mehrfachstrukturen und das unverhältnismäßige Überangebot an Eigenproduktionen reduzieren. Die MIT lehnt daher jede weitere Erhöhung des Rundfunkbeitrags, auch im Wege einer automatischen Indexierung, ab. Der Bundesvorstand wird beauftragt, ein Konzept zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu erarbeiten. Das Konzept soll eine Aufgabenkritik und Vorschläge zur Kostenreduktion beinhalten. Darüber hinaus sollen Vorschläge erarbeitet werden, wie insbesondere die Informationssendungen gemäß dem öffentlich-rechtlichen Programmauftrag eine größere Bandbreite und eine ausgewogenere Mischung an Themen und Personen präsentieren können.