Beschluss A 64 Geltendes Recht anwenden – Grenzen sichern – Menschenleben schützen

Beschluss

Allen aus einem sicheren Drittstaat, wie z.B. Österreich, nach Deutschland einreisenden Nicht-EU-Ausländern, die nicht über die erforderlichen Pass- oder Visa-Dokumente verfügen, muss die Einreise nach Deutschland gemäß Art. 16 a Abs. 2 Grundgesetz und § 18 Abs. 2 Nr. 1 Asylgesetz verweigert werden. Die Bundesregierung wird aufgefordert, unverzüglich für einen lückenlosen Gesetzesvollzug zu sorgen.

Der Bundesvorstand der MIT wird beauftragt, diese Position in die Gremien der CDU und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion einzubringen.