Beschluss A 66 SPD-Pläne zur teilweisen Beibehaltung des Solidaritätszuschlags mit Normenkontrollklage angreifen!
Aktueller Status:
Der Beschluss wurde auf dem
Elisa Vandy schrieb am 14. Oktober 2020
Der Beschluss wurde auf dem CDU-Parteitag 2019 in Leipzig abgelehnt.
Beschluss
Alle Landesregierungen mit Unionsbeteiligung werden aufgefordert, eine Normenkontrollklage nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 des Grundgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Solidaritätszuschlaggesetz oder ein etwaiges Folgegesetz zu erheben, wenn nach Auslaufen des Solidarpakts II zum 31.12.2019 der Solidaritätszuschlag weiterhin ganz oder teilweise erhoben werden sollte.
Der Beschluss wurde auf dem
Der Beschluss wurde auf dem CDU-Parteitag 2019 in Leipzig abgelehnt.