Beschluss A 66 SPD-Pläne zur teilweisen Beibehaltung des Solidaritätszuschlags mit Normenkontrollklage angreifen!

Aktueller Status:

Der Beschluss wurde auf dem

Der Beschluss wurde auf dem CDU-Parteitag 2019 in Leipzig abgelehnt. 

Beschluss

Alle Landesregierungen mit Unionsbeteiligung werden aufgefordert, eine Normenkontrollklage nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 des Grundgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Solidaritätszuschlaggesetz oder ein etwaiges Folgegesetz zu erheben, wenn nach Auslaufen des Solidarpakts II zum 31.12.2019 der Solidaritätszuschlag weiterhin ganz oder teilweise erhoben werden sollte.