Begründung:
Ab dem Januar überschreiten die Sozialbeiträge mit 40,45 Prozent zum ersten Mal seit 2012 wieder die 40-Prozent-Marke. Zudem tendiert die Bundesregierung grundsätzlich dazu, mittelfristig weitere Leistungen von den Betrieben finanzieren zu lassen. Dies unterstreicht die anhaltende Entfremdung der Bundesregierung vom Mittelstand. Denn die Unternehmen sollen immer mehr bezahlen, obwohl viele von ihnen bereits um ihre Existenz kämpfen. Das kann den Betrieben und dem Standort Deutschland nicht zugemutet werden.
Grundsätzlich gilt: Der Sozialstaat wird und muss von einem gesellschaftlichen Konsens getragen werden. Das setzt eine seriöse, nachhaltige und generationengerechte Finanzie-rung voraus. Die 40-Prozent-Grenze bei den Sozialbeiträgen ist mehr als Symbolpolitik. Sie garantiert die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland. Denn Sozialversicherungsbeiträge sind Teil der Arbeits- und damit der Lohnstückkosten. Lohnstückkosten geben das Verhältnis der Arbeitskosten je Beschäftigtenstunde zur Produktivität je Beschäftigtenstunde an. Steigen die Arbeitskosten stärker als die Produktivität, steigen die Lohnstückkosten und die Betriebe können mit internationalen Konkurrenten nicht mehr mithalten.
Selbst in der Pandemie hatte die Große Koalition gesetzlich festgeschrieben, dass pandemiebedingte Mehrausgaben in den Sozialkassen aus Steuermitteln ausgeglichen werden, um den Gesamtbeitrag aus Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung nicht auf mehr als 40 Prozent des Bruttolohns steigen zu lassen. Die 40-Prozent-Grenze ist eine Mahnung, nicht die Gewissheit auszublenden, dass Geld, das verteilt wird, zunächst erwirtschaftet werden muss. Sie ist zudem ein Gebot, sorgfältig zwischen Eigenverantwortungsprinzip und staatlicher Fürsorge abzuwägen und nach wettbewerbsorientierten Lösungen für sozialpolitische Herausforderungen zu suchen.
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