Ambulantes Gesundheitswesen beim Energie-Hilfspaket für Krankenhäuser berücksichtigen

Aktueller Status:

Der Beschluss wurde mit Bitte

Der Beschluss wurde mit Bitte um Berücksichtigung  an den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden für Gesundheit, Neue Länder, Sport und Ehrenamt, Petitionen der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion, Sepp Müller MdB, an den Vorsitzenden der AG Gesundheit der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion, Tino Sorge MdB, an die zuständigen Berichterstatter der AG Gesundheit Stephan Pilsinger MdB, Dietrich Monstadt MdB und Erich Irlstorfer MdB sowie an den Fachreferenten des Konrad-Adenauer-Hauses geschickt.

Datum des Artikels 28.11.2022
Beschluss

Die MIT fordert die Bundesregierung auf, das ambulante Gesundheitswesen analog zu den zugesicherten Hilfen des Bundesministeriums für Gesundheit für Kliniken und Pflegeheime in einem Hilfspaket zu berücksichtigen.

Begründung:
Die Herausforderungen, Energiepreise, Teuerung und Engpässe, die durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine entstehen, berühren auch die zahlreichen Praxen und Einrichtungen des ambulanten Gesundheitswesens. Gleichzeitig hat der ambulante Gesundheitsbereich auch unter der Coronapandemie eindrucksvoll seine Effektivität und Effizienz bewiesen. Die ambulante Versorgung in Deutschland ist neben der stationären Versorgung ein wesentlicher Eckpfeiler unseres Gesundheitssystems und bedarf somit der gleichen Aufmerksamkeit der Politik. Nun treffen steigende Energiepreise, Inflation (die auch eine Teuerung medizinischer Produkte beinhaltet) und Engpässen bei Medizinprodukten aufgrund des Inkrafttretens der sog. EU-Medical Device Regulation (MDR) die flächendeckende qualitativ hochwertige medizinische Versorgung im ambulanten Bereich. Auch hier müssen Mindesttemperaturen in den Einrichtungen wie im stationären Bereich eingehalten werden. Eine Schlechterstellung der ambulant tätigen Gesundheitsberufe einschließlich der Praxiskliniken gegenüber anderen Leistungsträgern und Versorgungsanbietern im deutschen Gesundheitswesen darf es nicht geben.