Bescheinigung von Tätigkeiten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 561/ 2006 für LKW-Fahrer
Datum des Artikels 17.09.2010
Die MIT spricht sich dafür aus, die Regelungen zur Bescheinigung von Tätigkeiten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 561/ 2006 für LKW-Fahrer ersatzlos für den Werksverkehr und Güterkraftverkehr mit einem Einsatzradius von 100 km um den Betriebsort zu streichen.
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