FACHKRÄFTEEINWANDERUNG DURCH ZEITARBEIT AUS DRITTSTAATEN ERMÖGLICHEN

Datum des Artikels 13.03.2024
Beschluss

FACHKRÄFTEEINWANDERUNG
DURCH ZEITARBEIT AUS
DRITTSTAATEN ERMÖGLICHEN
Beschluss des Bundesvorstands vom 9. März 2024
Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) fordert das Beschäftigungsverbot in der
Zeitarbeit für Drittstaatsangehörige abzuschaffen.
Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) verbietet Zeitarbeits- und Personalvermittlungsunternehmen weitgehend die Rekrutierung von Personen aus Nicht-EU-Ländern. Der Bundesagentur für Arbeit (BA) ist es untersagt, der Erteilung eines Aufenthaltstitels zur Ausübung einer Beschäftigung zuzustimmen. Dieses Zustimmungsverbot nach § 40 Absatz 1
Nummer 2 AufenthG sollte daher ersatzlos gestrichen werden.

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