Grundsteuer-Chaos durch Fristverlängerung verhindern

Datum des Artikels 14.07.2022

Grundbesitzer, Steuerberater und Finanzverwaltung stehen vor einer gewaltigen Herausforderung. Aufgrund der neuen gesetzlichen Vorschriften zur Grundsteuer müssen rund 36 Mio. wirtschaftliche Einheiten neu bewertet werden. Die entsprechenden Feststellungserklärungen sind seit dem 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 beim jeweiligen Finanzamt digital abzugeben. Doch die Abgabe begann für etliche Eigentümer im Chaos: Das kostenlose Steuerportal „Elsteronline“ der Finanzverwaltung war überlastet. Viele Nutzer flogen aus dem Erklärungsprozess raus. Auch die Veröffentlichung aktueller Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse durch die Finanzbehörden, die bis April 2022 angekündigt war, steht in manchen Regionen nach wie vor aus. Am schwersten wiegt, dass die von den Finanzbehörden und Gemeinden seit Jahren geplante Grundstücksdatenbank (LANGUSTE) noch immer nicht eingerichtet ist. Sie soll den Finanzämtern die bei den Gemeinden vorhandenen, grundstücksbezogenen Daten liefern und startet flächendeckend erst 2023. Die mühselige Beschaffung der steuerrelevanten Daten wird so auf die Eigentümer abgewälzt. Dadurch gehen Steuerzahler und deren steuerliche Berater in bürokratische Vorleistung. Schließlich sehen sich Grundbesitzer und Kanzleien unterschiedlichen Regelungen je Bundesland gegenüber. Die Umsetzung der Grundsteuerreform ist offensichtlich mit Problemen in der Verwaltung behaftet. Die Abgabe der Feststellungserklärung innerhalb der durch Bund und Länder festgesetzten Frist droht im Chaos zu enden, da Grundstückseigentümer, Kanzleien und Finanzverwaltung überfordert werden.

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion fordert:


1. Frist zur Abgabe der Feststellungserklärungen um sechs Monate verlängern
Steuerpflichtige brauchen angesichts der Verzögerungen durch die Finanzverwaltungen mindestens ein halbes Jahr mehr Zeit, um die Feststellungserklärungen abzugeben, die zur Festlegung der zu zahlenden Grundsteuer notwendig sind.

2. Feststellungsbescheide unter den Vorbehalt der Nachprüfung stellen
Die Feststellungsbescheide sollten unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergehen. Die Bescheide würden so offengehalten. Etwaige Korrekturen der Daten könnten damit in angemessener Zeit nachgereicht werden. Dadurch würden Finanzverwaltung, Eigentümer und Steuerberatung in der derzeit angespannten Situation entlastet. Andernfalls müssten die Eigentümer vorsorglich Einspruch einlegen, da die Feststellungsbescheide vier Wochen nach deren Bekanntgabe nicht mehr ohne weiteres geändert werden können. Die Finanzämter müssten so zusätzlich Millionen von Einsprüchen bearbeiten.

3. Eigentümern und steuerlichen Beratern Zugriff auf Grundstücksdatenbank gewähren
Künftig muss den Grundbesitzern und deren steuerlichen Beratern Zugriff auf die bei den Finanzbehörden vorliegenden Daten gewährt und der Datenimport in die Grundsteuererklärung gewährleistet werden. So lassen sich bei der Erstellung der Steuererklärung etwaige Abweichungen zwischen Datenbestand und tatsächlichen Angaben feststellen. Aufwendige Einspruchsverfahren würden damit verhindert.

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