Keine Gemeinnützigkeit bei Straftaten

Datum des Artikels 11.12.2021
Beschluss

Die MIT fordert, gemeinnützigen Organisationen, von denen Straftaten ausgehen, die Gemeinnützigkeit zu entziehen und dass, sofern erforderlich, hierfür die entsprechenden Rechtsgrundlagen angepasst werden. Außerdem fordert die MIT, dass es zukünftig keine Kooperationen zwischen öffentlichen und staatlich finanzierten Einrichtungen mit derartigen Organisationen mehr geben dar und bestehende Kooperationen aufgelöst werden.