Mitgliederbefragungen in der CDU stärken

Datum des Artikels 04.04.2022
Beschluss

Die MIT wird auf dem nächsten CDU-Parteitag beantragen, das CDU-Statut in § 6a (Mitgliederbefragung) wie folgt zu ändern:
„(1) Eine Mitgliederbefragung ist auf der Ebene der Bundespartei, der Landes- oder Kreisverbände in Sach-, Personal- und Parteireformfragen zulässig.
(2) Sie kann von den Organen der jeweiligen Ebene beschlossen werden.
(3) Sie ist durchzuführen, wenn sie von einem Drittel der jeweils nachgeordneten Gebietsverbände beantragt wird und die Finanzierung ohne zusätzliche Kreditaufnahme möglich ist.“