Neues Verfahren für die automatisierte Einkommensteuererklärung
Datum des Artikels 21.04.2012
Die Kommission Steuern und Haushalt empfiehlt dem MITBundesvorstand die Annahme des Antrages mit der textlichen Ergänzung, dass die Steuerfestsetzung im Sinne des Antrages unter Vorbehalt der Nachprüfung erfolgt und der geltende § 164 AO weiterhin Gültigkeit haben soll.
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