Verbot der unechten Rückwirkung bei Gesetzen – Vertrauensschutz bei laufenden Altverträgen geht vor

Datum des Artikels 01.09.2017

Wir fordern die Möglichkeit der Rückabwicklung und Kündigung zum Jahr 2004 bei Sozialabgaben auf Auszahlungsbeträge der Direktversicherung. Verträge vor 2004 sind bei Auszahlung nicht mit Sozialversicherungsbeiträgen zu belasten.

Das Vertrauen auf gesetzliche Regelungen im Zeitpunkt eines Vertragsabschlusses ist ein hohes Gut.  Gerade bei Steuerbelastungen und Sozialabgaben ist bei langlaufenden Altersvorsorgeentscheidungen eine Bindung eingegangen worden. Dies im Vertrauen auf die Regelungen im Zeitpunkt des Abschlusses.

Im Jahr 2004 wurden rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge auf die Auszahlung der Direktversicherung beschlossen. Aufklärung und Auflösungsmöglichkeiten wurden nicht im Gesetz geregelt sowie die Versicherungen nicht verpflichtet darüber aufzuklären. Eine vorzeitige Auflösung der Verträge ist mit weitreichenden Nachteilen verbunden. Eine damalige Entscheidung zum Abschluss von Direktversicherungsverträgen hätte in Kenntnis heutiger Regelungen zu einer anderen Altersvorsorgeentscheidung geführt.