BESCHLUSS DES MIT-BUNDESVORSTANDS VOM 15. OKTOBER 2024
Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion fordert daher, die Verordnung zu stoppen:
• Gut gemeint ist nicht gut gemacht: Die Verordnung löst keine Umweltprobleme vor Ort und schadet Kleinunternehmern im Globalen Süden.
Die Verordnung wird dazu führen, dass europäischen Unternehmen sich aus Lieferketten zurückziehen und Anbietern aus anderen Ländern weichen. Dies zeigt die Erfahrung aus bestehenden Regulierungen von Lieferketten. Damit werden keine Umweltprobleme in den betroffenen Ländern gelöst. Im Gegenteil: Produzenten in Drittländern müssten künftig höhere Auflagen und Nachweispflichten erfüllen, um den europäischen Markt beliefern zu können. Das wird auch in den Herkunftsländern die kleinen Unternehmer überfordern und sie zulasten größerer Unternehmen schwächen.
• Die Verordnung schwächt die Wettbewerbsfähigkeit Europas
Die EU-Kommissionspräsident Ursula von der Leyen hat wiederholt angekündigt, dass Wettbewerbsfähigkeit eine hohe Priorität in ihrer zweiten Amtszeit habe. Diese Verordnung schwächt unsere Wettbewerbsfähigkeit, weil sie die Im- und Exporte durch eine zusätzliche bürokratische Hürde verteuert und dazu führen könnte, dass europäische Unternehmen in den Lieferketten benachteiligt werden.
• Die Verordnung schadet dem Mittelstand in Europa.
Bereits jetzt ist absehbar, dass die Umsetzung zu einem massiven bürokratischen Aufwand führt, der den Mittelstand überfordert. Dieser Aufwand kommt in Ergänzung zu bestehenden Vorgaben, etwa durch die Lieferkettengesetzgebung, die Taxonomie-Verordnung oder die CSRD. Der Mittelstand muss seine Kapazitäten in unternehmerische Tätigkeiten investieren können, nicht in das Erfüllen bürokratischer Auflagen.
• Die Verordnung widerspricht dem eigenen Ziel der EU-Kommission, Bürokratie abzubauen.
EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen hat angekündigt, die Bürokratie für alle Unternehmen um 25 Prozent abzusenken, für KMU sogar um 35 Prozent. Dieses Ziel muss nun umgesetzt werden. Dazu gehört zuvorderst, nicht neue Bürokratie zu schaffen. Genau dies würde mit der Verordnung aber geschehen.
• Die Verordnung schadet dem Handel innerhalb der EU.
Wenn die Verordnung angewendet wird, müssten bspw. Großhändler, die ihre Waren auf Euro-Paletten lagern oder beliefern, Nachweise erbringen – selbst, wenn das Holz aus einem nachhaltig bewirtschafteten Wald in Europa kommt. Damit wird der Handel im Binnenmarkt erschwert. Wenn in einem Land nachweislich keine Entwaldung vor liegt, kann auf einen betriebsindividuellen Nachweis verzichtet werden. Das ist bisher aber nicht vorgesehen.
• Die Verordnung ist protektionistisch und schadet unserer Handelspolitik.
Drittländer empfinden EU-Vorgaben wie die EU-Verordnung über Entwaldungsfreie Lieferketten nicht nur als übergriffig, sondern als protektionistisch. Sie wirken faktisch wie Hürden beim Marktzugang, die etwa im US-amerikanischen und asiatischen Markt nicht gelten. Damit schaden wir unserer Glaubwürdigkeit bei unserem vorrangigen Ziel, Handelshemmnisse global abzubauen.
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