Wirtschaftlichkeit, Qualität und Verbraucherschutz bei Freien Berufen erhalten - Beschluss der MIT-Gesundheitskommission

Datum des Artikels 25.09.2016

Die MIT-Bundeskommission Gesundheitspolitik fordert die Bundesregierung sowie Bundesparlament und Bundesrat auf, sich europäischen Bestrebungen zur Standardsenkung bei den Freien Berufen nicht zu unterwerfen.

Die bestehenden berufsrechtlichen Regulierungen (Compliance-Regeln) in den Freien Berufen in Deutschland sind wohlbegründet: Freie Berufe benötigen berufsrechtliche Regeln, die in anderen Bereichen der Wirtschaft in vergleichbarem Maße nicht erforderlich sind. Das seit Jahrzehnten beständig hohe Wachstum in den Freien Berufen in Deutschland ist bester Beleg dafür, dass eine Strategie, die auf „Wachstum in Qualität“ setzt, erfolgreich ist.

Begründung:

Die Europäische Kommission hat gegen Deutschland und andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union Vertragsverletzungsverfahren zu bestimmten länderspezifischen Regulierungsvorschriften eingeleitet, die sie als nicht vereinbar mit der Dienstleistungsrichtlinie erachtet. Das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland betrifft die „verbindlichen Mindestpreisregelungen“ in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).

Der Deutsche Bundestag hat sich am 2. Juli 2015 anlässlich des derzeitigen Evaluierungsprozesses der Berufszugangsregelungen auf Grundlage der Berufsanerkennungsrichtlinie (sog. Transparenzinitiative) ausdrücklich zu den Freien Berufen bekannt (BT-Drs. 5217) und die Bundesregierung aufgefordert, „mit dem System der Kosten- und Honorarordnungen der Freien Berufe […] zu gewährleisten, dass weiterhin eine am Gemeinwohl orientierte Leistungserbringung sichergestellt und ein Preiswettbewerb auf Kosten der Qualität verhindert wird.“

Freiberufliche Dienstleistungen sind typischerweise in höchstsensiblen Bereichen des Einzelnen und der Gesellschaft angesiedelt. Deshalb benötigt der Markt für freiberufliche Dienstleistungen besondere „Spielregeln“, d.h. berufsrechtliche Regelungen.

Berufsrechtliche Regelungen in den Freien Berufen sinnvoll, unverzichtbar und zeitgemäß.

Als Satzungsrecht der Selbstverwaltung haben die Freien Berufe ihre Rechtsgrundlage in den Kammergesetzen. Sie beinhalten eine Selbstverpflichtung der Berufsträger, hochwertige persönliche Dienstleistungen auf Basis einer qualifizierten akademischen Ausbildung, ergänzt um lebenslange Fortbildung im jeweiligen Beruf zu erbringen. Darüber hinaus enthalten sie Verhaltensregeln für die vertragliche und außervertragliche Beziehung zum Mandanten, Patienten oder Auftraggeber, die auf Qualität und Vertrauen gleichermaßen beruht.

Die Berufsrechte einschließlich der Kosten- und Honorarordnungen fügen sich zu einem Gesamtsystem. Kosten- und Honorarordnungen dienen dem Verbraucherschutz, denn die Kosten- und Honorarordnungen sorgen für Transparenz, verhindern Dumpingpreise und ermöglichen den volkswirtschaftlich sinnvollen Qualitätswettbewerb.

Kosten- und Honorarordnungen sichern die exzellente flächendeckende Versorgung in Deutschland, die kleinteilige Struktur der Freiberuflerbüros, -praxen und -kanzleien ermöglicht die wohnortnahe flächendeckende Versorgung mit freiberuflichen Dienstleistungen. Eine vergleichbare Struktur ist in den anderen europäischen Mitgliedstaaten nicht gegeben. Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern zeigen, dass die Deregulierung in den Freien Berufen nicht zu höherer Marktdynamik führte, sondern vielfach zu einer faktischen Marktabschottung mit nur wenigen großen „Playern“.

Kosten- und Honorarordnungen sind kein Binnenmarkthemmnis

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat anerkannt, dass Gebührenordnungen aus Allgemeinwohlgründen gerechtfertigt sind, wenn sie im Hinblick auf das verfolgte Ziel verhältnismäßig sind. Auch aus der Praxis sind keine Beispiele bekannt, in denen die grenzüberschreitendende freiberufliche Dienstleistung wegen der Existenz von Kosten- und Honorarordnungen unterblieben wäre. Dienstleistungserbringer aus anderen Ländern, in denen es keine Kosten- und Honorarordnungen gibt, signalisieren vielmehr sogar vielfach, dass sie allein schon aus kalkulatorischen Gründen Kosten- und Honorarordnungen begrüßen. Für die von der Europäischen Kommission monierte Binnenmarktrelevanz der Kosten- und Honorarordnungen gibt es keine empirische Evidenz.

Das seit Jahrzehnten zu verzeichnende, beständig hohe Wachstum in den Freien Berufen in Deutschland sowie das regelmäßig in Umfragen bestätigte hohe Vertrauen in freiberufliche Dienstleistungen belegen, dass diese Form von Freiberuflichkeit ein Erfolgskonzept darstellt, dessen Umsetzung auch in anderen europäischen Nachbarländern sinnvoll erscheint. Es ist nicht nachvollziehbar, warum ausgerechnet dieses wirtschaftliche, gesellschaftliche und politische Erfolgsmodell ein Wettbewerbshindernis darstellen soll.