Begründung:
- Bis heute haben nur Baden-Württemberg (durch Gesetz) und Nordrhein-Westfalen (durch ministerielle Interpretation der Landesbauordnung) die Befreiung von der Baugenehmigungspflicht umgesetzt.
- Die Bundesregierung forderte schon 2022 im Masterplan Ladeinfrastruktur II die Länder bis Mitte 2023 zu entsprechender Änderung ihrer Landesbauordnungen auf. 2024 änderte die Bauministerkonferenz die (rechtlich unverbindliche) Musterbauordnung entsprechend ab.
- Die Länder würden mit einer entsprechenden Regelung einen Baustein für die Entbürokratisierung und Beschleunigung von Verfahren liefern, die Energiewende beschleunigen und die Bereitschaft zur Technologieoffenheit unterstreichen – ohne Kosten für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.
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