Einführung einer einheitlichen Registerkennziffer für juristische Personen und Organisationseinheiten

Datum des Artikels 08.10.2025
Beschluss

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion fordert die Bundesregierung auf, die Einführung einer eindeutigen, registerübergreifenden Organisationskennziffer zur eindeutigen Identifikation von juristischen Personen jeglicher Form und anderen Organisationseinheiten gesetzlich und technisch so zu gestalten, dass sie alle relevanten Register integriert, datenschutzrechtlich absichert und eine praxistaugliche Grundlage für die Verwaltungsdigitalisierung schafft. Die Umsetzung der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Registermodernisierung soll beschleunigt, vereinheitlicht und auf gesetzlich klar definierte Anwendungsbereiche ausgeweitet werden.

Die MIT fordert daher eine konsequente Umsetzung. Diese Organisationskennziffer soll

  • staatliche Register wie Handels+, Unternehmens-, Transparenz- und andere Register, wie auch ELSTER, Zuwendungs- und Förderdatenbanken einheitlich verknüpfen,
  • für digitale Kommunikation und Identifikation in Verwaltungsverfahren nutzbar sein,
  • durch eindeutige Datenstrukturen Medientransparenz, Effizienz und Missbrauchsvermeidung fördern sowie
  • mit klarer Zweckbindung und rechtsverbindlicher Zugriffssystematik ausgestaltet sein.

Begründung:

Die Digitalisierung der Verwaltung braucht eine gemeinsame Sprache, auch für juristische Personen. Unternehmen, Institutionen, Körperschaften und sonstige Organisationseinheiten sind in verschiedenen Registern und Verwaltungsprozessen erfasst: von Handels- und Steuerregistern über das Transparenzregister bis zu Förderportalen oder öffentlich-rechtlichen Meldeverfahren. Doch ein konsistentes Identifikationsmerkmal fehlt. Die Folge: Medienbrüche, Abgleichprobleme, Missverständnisse und überflüssige Bürokratie. Ein Beispiel: Ein mittelständischer Betrieb mit mehreren Niederlassungen muss bei Antragstellung für öffentliche Förderung, bei steuerlicher Registrierung oder bei gewerbesteuerlichen Belangen jeweils andere Identifikationsmerkmale verwenden, obwohl es sich um dieselbe Organisation handelt. Die Folge sind manuelle Prüfungen, Abgleichprozesse und hohe Fehleranfälligkeit.

Was Organisationen ermöglicht werden soll: Klarheit, Effizienz und Integrationsfähigkeit. Die Digitalisierung von Registerstrukturen darf nicht an der Trennung zwischen natürlichen und juristischen Personen scheitern. Deshalb braucht es eine verbindliche, einheitliche, interoperable Organisationskennziffer, die als durchgängiges Fundament für automatisierte Verwaltungsprozesse dient. Diese Identifikationsnummer ist kein zusätzlicher bürokratischer Schritt, sondern der Schlüssel zu echten Effizienzgewinnen: bei Unternehmensgründungen, Förderverfahren, Steuerprozessen, statistischen Erhebungen, Subventionskontrollen und vielem mehr. Andere Staaten wie Österreich oder Estland nutzen längst solche systemweiten Kennziffern. Deutschland hinkt hinterher.

Zu Lasten von Unternehmen und Verwaltung. Gerade für mittelständische Unternehmen ist die Fragmentierung der Register ein wachsendes Hindernis. Wer Digitalisierung ernst meint, muss hier ansetzen: mit einer modernen Identifikationslogik für Organisationseinheiten.

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