Bund-ID noch mehr nutzen!

Datum des Artikels 09.10.2025
Beschluss

Unternehmen sollen über die Bund-ID (Unternehmenskonto) Behörden den Zugriff auf die für weitere Verwaltungsverfahren relevanten Daten gewähren können und nach Erledigung auch wieder entziehen können.

Begründung:

Die Bund-ID in Verbindung mit dem Unternehmenskonto stellt ein zentrales Instrument zur Digitalisierung und Entbürokratisierung dar. Im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG 2.0) wird ihre Nutzung bisher jedoch nur eingeschränkt vorgesehen. Gerade für Unternehmen eröffnet sich hier ein enormes Potenzial, Verwaltungsverfahren effizienter, schneller und nutzerfreundlicher zu gestalten.

Wenn Unternehmen über die Bund-ID Behörden den Zugriff auf relevante Daten erteilen könnten – mit der Möglichkeit, diesen Zugriff nach Abschluss des Verfahrens auch wieder zu entziehen – würde dies zu einer erheblichen Entlastung führen. So ließen sich beispielsweise Betriebsprüfungen digital vorbereiten und deutlich schneller abwickeln, da die erforderlichen Daten über das Unternehmenskonto zentral und standardisiert bereitgestellt werden könnten. Auch die zahlreichen statistischen Berichtspflichten, denen Unternehmen gegenüber Landes- und Bundesstatistikbehörden unterliegen, könnten in diesem Rahmen vereinfacht und automatisiert erfüllt werden.

Ein solches System würde nicht nur die Bearbeitungszeiten in der Verwaltung erheblich verkürzen, sondern auch die Transparenz und Planungssicherheit für Unternehmen erhöhen. Gleichzeitig bliebe durch die Möglichkeit, Zugriffsrechte jederzeit zu widerrufen, die Datenhoheit bei den Unternehmen.

Um die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu sichern, ist es notwendig, die Digitalisierung der Verwaltung konsequent weiterzuführen und praxisorientierte Lösungen zu schaffen. Die erweiterte Nutzung der Bund-ID (Unternehmenskonto) für eine sichere, freiwillige und standardisierte Datenvernetzung ist daher ein wichtiger Baustein für eine moderne, mittelstandsfreundliche Verwaltungsdigitalisierung.

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