Doppelte CO2-Belastung im Güterverkehr abschaffen

ANTRAG DES MIT-BUNDESVERBANDES AN DEN 38. CDU-BUNDESPARTEITAG

Der Parteitag möge beschließen: 

Die CDU Deutschlands setzt sich dafür ein, die bestehende CO₂Doppelbelastung aus nationalem Emissionshandel gemäß Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) und der CO₂Komponente in der LKW-Maut unverzüglich zu beenden.

Daher wird die CDUBundestagsfraktion dazu aufgefordert, die erforderlichen gesetzlichen Änderungen einzubringen, um eine doppelte CO₂Belastung abzustellen.

Der CDUBundesvorstand sollte, die Umsetzung dieser Forderungen gegenüber der Bundesregierung sowie in der verkehrs-, wirtschafts- und finanzpolitischen Arbeit der Partei voranzutreiben.

Begründung:

Die deutsche Transport- und Logistikwirtschaft ist eine mittelständisch geprägte Schlüsselbranche und sichert täglich die Versorgung von Wirtschaft und Bevölkerung. Sie steht jedoch unter starkem europäischem Wettbewerbsdruck, insbesondere durch Anbieter aus Mittel- und Osteuropa.

Durch die gleichzeitige Anwendung des nationalen Emissionshandels nach BEHG und des CO₂-Zuschlags auf die Lkw-Maut entsteht für deutsche Unternehmen eine faktische Doppelbelastung. Diese trifft vor allem inländische Transportunternehmen, da sie regelmäßig in Deutschland tanken und beide CO₂-Kosten tragen müssen. Ausländische Wettbewerber können hingegen durch das Tanken im Ausland wesentliche Teile der Belastung umgehen. Dies führt zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen zulasten des deutschen Mittelstands und gefährdet die Resilienz des Logistikstandortes Deutschland.

Die Doppelbelastung widerspricht zudem dem klaren gesetzgeberischen Willen des BEHG, der eine solche Mehrfachbelastung ausdrücklich vermeiden wollte, sowie den Zielsetzungen fairer Wettbewerbsbedingungen im europäischen Straßengüterverkehr. Auch im Koalitionsvertrag der CDU, CSU und SPD für die 21. Wahlperiode wurde vereinbart, diese Mehrfachbelastung zu beenden. Gleichwohl wurde bei Einführung der CO₂-Maut keine entsprechende Entlastungsregelung geschaffen.

Eine erfolgreiche klimafreundliche Transformation des Straßengüterverkehrs darf die wirtschaftliche Basis der Betriebe nicht untergraben. Solange alternative Antriebe und die notwendige Infrastruktur nicht flächendeckend verfügbar sind, müssen Belastungen fair verteilt werden.

Zur Beendigung der Doppelbelastung stehen zwei praktikable Lösungen zur Verfügung: eine spezifische Ausnahme im BEHG für das Transportgewerbe oder eine deutliche Aufstockung der Mautharmonisierungsprogramme. Beide Ansätze sichern Wettbewerbsfähigkeit, Arbeitsplätze und Versorgungssicherheit und stärken zugleich die Resilienz des deutschen Logistiksektors.

Das zuletzt beschlossene Vierte Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften hat eine solche Entlastung versäumt. Diese Fehlentwicklung muss dringend korrigiert werden.

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