Telefonische Krankschreibung abschaffen

ANTRAG DES MIT-BUNDESVERBANDES AN DEN 38. CDU-BUNDESPARTEITAG

Der Parteitag möge beschließen: 

Die CDU Deutschlands fordert, die Möglichkeit eine Arbeitsunfähigkeit nach telefonischer Anamnese festzustellen, aufzuheben.  

Begründung:

Mit durchschnittlich 22,3 Krankheitstagen liegen wir in Deutschland weiterhin auf einem Rekordniveau. Ursachen sind u. a. Nachholeffekte bei Infekten, mehr chronische Erkrankungen, psychische Belastungen sowie die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), durch die auch Kurzzeit-Erkrankungen statistisch erfasst werden. Großzügige Entgeltfortzahlung, geringe Jobverlustsorgen und Fehlanreize wie die telefonische Krankschreibung gelten zusätzlich als Gründe für die hohe Krankenquote.  Klar ist: Je einfacher eine AU-Bescheinigung zu erhalten ist, desto eher fällt die „Bettkantenentscheidung“ zugunsten der Krankmeldung aus. Wird der Arztbesuch durch einen bloßen Anruf ersetzt, sinkt die Hemmschwelle weiter. Die telefonische Anamnese war während der Corona-Pandemie sinnvoll, um Infektionen zu vermeiden und Praxen zu entlasten. Im Normalbetrieb ist ihre Fortführung jedoch weder notwendig noch zweckmäßig. Zudem belegt eine Studie der BKK Pronova, dass sich viele Beschäftigte auch ohne tatsächliche Arbeitsunfähigkeit krankmelden. 

Für tatsächlich Erkrankte entstehen durch die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung keine Nachteile: Eine Untersuchung in der Praxis oder per Videosprechstunde ist meist medizinisch sinnvoll, um Fehldiagnosen und Verschlechterungen zu vermeiden. 

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