Der Parteitag möge beschließen:
Die CDU Deutschlands fordert die Bundesagentur für Arbeit (BA) auf, einen umfassenden Inkasso- und Rückforderungsplan vorzulegen. Offene Forderungen gegenüber aktuellen und ehemaligen Leistungsempfängern in Milliardenhöhe, insbesondere aus Überzahlungen und nicht zurückgezahlten Darlehen, sind systematisch zu erfassen und konsequent einzutreiben.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie die zuständigen Landesbehörden sind aufgefordert, diesen Prozess eng zu begleiten. Soweit erforderlich, sind rechtliche Rahmenbedingungen nachzuschärfen, um eine wirksame Durchsetzung bestehender Forderungen sicherzustellen. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob geeignete Anreizmechanismen geschaffen werden können, die die BA und die Jobcenter dazu motivieren, offene Forderungen konsequent zu verfolgen und realisieren zu lassen.
Begründung:
Die Bundesagentur für Arbeit bestätigte im September 2025 einen offenen Forderungsbestand von rund 4,4 Milliarden Euro im Bereich der Grundsicherung sowie weitere 1,9 Milliarden Euro im Rechtskreis des SGB III. Bei langjährig bestehenden Forderungen gelingt es der BA nach eigenen Angaben lediglich, weniger als ein Prozent der offenen Beträge tatsächlich einzutreiben. Allein im Jahr 2024 sind in den Leistungssystemen nach dem SGB II und SGB III Forderungen in Höhe von nahezu einer Milliarde Euro verjährt oder endgültig ausgefallen.
Zusätzlich hat der Bundesrechnungshof wiederholt auf erhebliche Defizite im Forderungsmanagement hingewiesen. So berichten Prüfungen von Jobcentern, in denen Mahnverfahren über Jahre ausgesetzt wurden oder die Überprüfung von möglichem Sozialleistungsmissbrauch nicht systematisch erfolgt. In einem früheren Bericht stellte der Bundesrechnungshof fest, dass in rund 20 Prozent der geprüften Altfälle noch offene, nicht eingetriebene Forderungen gegenüber ehemaligen Leistungsempfängern bestanden.
Ein derartiger Umgang mit Steuergeld und Beitragsmitteln ist nicht länger hinnehmbar. Bestehende Forderungen müssen konsequent geltend gemacht werden. Gleichzeitig sind künftige Überzahlungen durch wirksame Kontrollen, klare Zuständigkeiten und die konsequente Anwendung des geltenden Rechts zu vermeiden. Ein effizientes Forderungsmanagement stärkt nicht nur die Akzeptanz des Sozialstaats, sondern ist auch Ausdruck verantwortungsvollen Umgangs mit öffentlichen Mitteln.

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