Deutschland braucht den Mittelstand und das Handwerk: 99 Prozent der Unternehmen in Deutschland stellen 60 Prozent aller sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze. Sie sind Innovationstreiber, bilden aus und geben regionale Stabilität. Viele dieser Betriebe stehen aber mit dem Rücken zur Wand. Steigende Kosten, sinkende Margen und aufgezehrte Eigenkapitalreserven schränken ihre finanziellen Spielräume erheblich ein – und das bei schwacher wirtschaftlicher Dynamik. Sie haben aktuell nichts mehr zu verteilen. Maßnahmen, die zusätzliche finanzielle Verpflichtungen schaffen, verschärfen den Druck, anstelle ihn aufzulösen. Denn das Kapital, das damit entzogen wird, fehlt an anderer Stelle für dringend erforderliche Investitionen.
Viele Mittelständler und Handwerker sind am Limit. Sie werden keine zusätzliche Zahlung leisten können. Egal, wie nämlich eine Prämie benannt wird: eine zusätzliche Zahlung bis zu 1.000 Euro bleibt eine zusätzliche Belastung bis zu 1.000 Euro für die Betriebe. Der Unterschied besteht für Arbeitgeber lediglich darin, dass infolge der geplanten Sozialversicherungsfreiheit der Gesamtaufwand dafür nicht bei rund 1.200 Euro liegt.
Entlastung ist das Gebot der Stunde – für Beschäftigte und Betriebe. Den Schlüssel dafür hat der Staat selbst in der Hand – auch bei der Entlastungsprämie. Derzeit ist die steuer- und abgabenfreie Behandlung auf zusätzliche Leistungen beschränkt. Damit bleiben sinnvolle betriebliche Lösungen ausgeschlossen, etwa die steuer- und abgabenfreie Vergütung von Überstunden und Mehrarbeit oder Sonderzahlungen. Eine Ausweitung des
Anwendungsbereichs auf diese würde gerade mittelständischen Betrieben und im Handwerk die Möglichkeit eröffnen, Leistung zu honorieren, Mehrarbeit attraktiver zu machen und gleichzeitig den tatsächlichen Bedürfnissen der Betriebe Rechnung tragen. Auch Lohnerhöhungen könnten damit erleichtert werden – aber nur bei einer Verlängerung des Auszahlungszeitraums. Denn für 2026 sind Finanzplanungen, Lohn- und Tarifverhandlungen vielfach abgeschlossen.
Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion fordert daher, die geplante Entlastungsprämie mittelstands- und damit beschäftigtenfreundlich sowie praxistauglich auszugestalten und dabei insbesondere folgende Maßnahmen umzusetzen:
- Verlängerung des Auszahlungszeitraums
Der Zeitraum, in dem die Entlastungsprämie steuer- und abgabenfrei gewährt werden kann, ist über den 31. Dezember 2026 hinaus zu verlängern. Dieser sollte bis zum 31. Dezember 2027 gelten, um den Unternehmen mehr zeitliche Flexibilität und Planungssicherheit zu geben.
2. Erweiterung des Anwendungsbereichs
Die steuer- und abgabenfreie Begünstigung darf nicht ausschließlich auf zusätzliche Sonderzahlungen beschränkt bleiben. Unternehmen müssen die Möglichkeit erhalten, den Betrag auch für die steuer- und abgabenfreie Vergütung von
Überstunden, Mehrarbeit, vergleichbaren leistungsbezogenen Entgeltbestandteilen und Sonderzahlungen einzusetzen.
3. Vermeidung falscher Erwartungshaltungen
Die politische Kommunikation zur Entlastungsprämie muss klarstellen, dass es sich nicht um eine Leistung des Staates oder einen gesetzlichen Anspruch handelt, sondern um eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber.
4. Schutz von Mittelstand und Handwerk vor zusätzlichem Druck
Bei allen weiteren gesetzlichen Regelungen ist sicherzustellen, dass aus der freiwilligen Entlastungsprämie kein faktischer politischer oder gesellschaftlicher Erwartungsdruck entsteht, der insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sowie
Handwerksbetriebe überfordert.
Nur wenn die Entlastungsprämie flexibel, realitätsnah und ohne neue Belastungswirkungen ausgestaltet wird, kann sie ihrem Anspruch gerecht werden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hätten mehr Netto vom Brutto. Betriebe würden nicht zusätzlich belastet. Andernfalls droht die Prämie, gerade für Mittelstand und Handwerk von einer Entlastungsprämie zu einer Belastungsprämie zu werden. Oder aber eine bloße Ankündigung zu bleiben.

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