Erneuerbare-Energien-Gesetz überarbeiten - Marktpreise statt Staatsgarantie

Beschluss

BESCHLUSS DES MIT-BUNDESVORSTANDS VOM 17./18. APRIL 2026


Erneuerbare Energien decken mittlerweile knapp 55% des deutschen Bruttostromverbrauchs und haben damit ihre Marktreife zweifelsfrei bewiesen. Das bisherige System des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), das als Anschubfinanzierung konzipiert war, ist in seiner jetzigen Form überholt. Da die Beihilfegenehmigung für das aktuelle EEG zum 31. Dezember 2026 ausläuft, ist eine grundlegende Novellierung zwingend erforderlich, um den Übergang in eine marktwirtschaftliche Energiewelt zu vollziehen.

Erneuerbare Energien decken mittlerweile knapp 55% des deutschen Bruttostromverbrauchs und haben damit ihre Marktreife zweifelsfrei bewiesen. Das bisherige System des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), das als Anschubfinanzierung konzipiert war, ist in seiner jetzigen Form überholt. Da die Beihilfegenehmigung für das aktuelle EEG zum 31. Dezember 2026 ausläuft, ist eine grundlegende Novellierung zwingend erforderlich, um den Übergang in eine marktwirtschaftliche Energiewelt zu vollziehen.

Das alte EEG zementiert eine massive Subventionierung von Ausbau und Betrieb, die weder die technologischen Fortschritte noch die veränderte Marktsituation widerspiegelt. Starre Einspeisevergütungen und Vorrangregelungen für EE-Strom führen zu massiven Marktverzerrungen und belasten den Bundeshaushalt sowie die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands.

Zudem müssen bei dem erreichten hohen Marktanteil die Lieferanten witterungsbedingter volatiler Erneuerbarer Energien Verantwortung für die Versorgungssicherheit im Rahmen eines marktwirtschaftlichen Kapazitätsmarktsystems mit übernehmen.

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion fordert die Bundesregierung auf, folgende Maßnahmen in der Überarbeitung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes umzusetzen:

1. Die staatlich garantierte Einspeisevergütung ist für etablierte Technologien nicht mehr zeitgemäß. Notwendig ist der vollständige Verzicht auf Abnahmegarantien. Bestandsschutz bleibt gewährleistet. Statt staatlicher Abnahmegarantien braucht es eine bedarfsgerechte Erzeugung und Verwertung am Markt von Strom für EE-Anlagenbetreiber.

2. In bereits überlasteten Netzgebieten müssen Bauprojekte für neue EE-Anlagen konsequent nachrangig priorisiert werden. Gleichzeitig braucht es den marktgerechten, beschleunigten Ausbau der Netze. Um die Stabilität der Netze zu gewährleisten und Kosten für die Unternehmen und den Verbraucher zu senken, darf es für EE-Anlagen bei negativen Strompreisen keine Entschädigung geben.

3. Die Novellierung muss dazu genutzt werden, das EEG radikal zu vereinfachen. Dokumentations- und Meldepflichten müssen abgebaut werden, insbesondere für den gewerblichen Eigenverbrauch. Das Ziel ist ein schlankes Regelwerk, das Investitionshürden senkt, statt sie durch komplexe Verordnungen künstlich zu erhöhen.

4. Anstelle politisch vorgegebener Ausbaupfade für einzelne Technologien setzen wir auf den Wettbewerb der besten Lösungen. Nur durch Marktpreissignale kann ermittelt werden, welche Kombination aus Wind, Sonne, Biomasse und Speicher die kosteneffizienteste Energieversorgung für den Standort Deutschland garantiert.

5. Energieversorger müssen die von Ihnen angebotene Kapazität im Strommarkt jederzeit technisch darbieten können. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind daher so anzupassen, dass die Lieferung aller am Markt gehandelten Mengen entsprechend ihres witterungsbedingten volatilen Anteils europaweit und technologieoffen physikalisch abgesichert werden muss.