Klimaschutz muss marktwirtschaftlich funktionieren
Grundsätzlich ist die CO2-Bepreisung ein zielführendes Instrument. Notwendig für eine Wirkung, die den internationalen Wettbewerb nicht verzerrt, ist jedoch eine möglichst breite Anwendung, in möglichst vielen Ländern, möglichst global. Die aktuellen politischen Weichenstellungen gefährden die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie massiv. Der vorgesehene Auslauf der Zertifikate bis 2039, wie im Rahmen von Fit for 55 und dem ETS-Reformpaket beschlossen, ignoriert grundlegende Realitäten der industriellen Transformation. Die Folge: Standortschwächung, Carbon Leakage, Investitionsrückzug. Dies zeigt die Grenzen dieses Instruments, das von politischen Vorgaben abhängig ist.
Die Wirtschaft kann die Transformation nicht aus eigener Kraft leisten, solange die zentralen Voraussetzungen fehlen. Das betrifft unter anderem fehlende Netze und einen schwachen Netzausbau, mangelnde Technologieoffenheit, lange Zeit politisch blockierte Technologien wie CCS/CCU und hohe Energiepreise. Die derzeitige Ausgestaltung des ETS 1 bestraft die Industrie für einen fehlerhaften gesetzlichen Rahmen. Internationale Entwicklungen bleiben unberücksichtigt.
Schon heute entfallen über 60% der weltweiten CO2-Kosten aus Emissionshandelssystemen auf das EU-Emissionshandelssystem 1. Es ist ein Wettbewerbsnachteil, den kein anderer Industriestandort der Welt teilt. Dabei steht die EU für nur 6% der weltweiten Emissionen. Die Einnahmen aus dem Emissionshandelssystem 1 dürfen nicht weiter zweckentfremdet in den Haushalt der EU und der nationalen Mitgliedsstaaten fließen.
Zeitgleich erweisen sich Schutzinstrumente gegen einen Standortnachteil, wie CBAM in seiner jetzigen Ausgestaltung als unzureichend, nicht flächendeckend für alle Branchen einsetzbar und praktisch kaum kontrollierbar. Im Gegenteil: Für einige Wirtschaftszweige entstehen aufgrund des CBAM weitere finanzielle Belastungen, die den Standortnachteil wesentlich vergrößern.
Grüne Produkte erzielen bei Kunden keine ausreichende Mehrzahlungsbereitschaft – sonst bräuchte der Staat keine grünen Leitmärkte erzwingen. Mehrkosten aufgrund des Emissionshandelssystems bleiben unausgeglichen, Mehrkosten für grüne Produkte werden vom Konsumenten nicht getragen.
Der EU-Emissionshandel bleibt das richtige klimapolitische Instrument – aber nur, wenn seine Ausgestaltung wirtschaftlich realistisch und international wettbewerbsfähig erfolgt.
Die MIT fordert eine grundlegende Kurskorrektur. Ein Emissionshandelssystem, das Unternehmen gängelt, bevor Infrastruktur und Technologien verfügbar sind und somitunsere internationale Wettbewerbsfähigkeit wesentlich einschränkt, wird seine Ziele nicht erreichen. Er wird lediglich Produktion und Wertschöpfung aus Europa verdrängen – und damit de facto klimapolitische Wirkung verlieren.
Deutschland kann nur Industrieland bleiben, wenn Klimapolitik realistisch und investitionsfreundlich gestaltet ist. Es braucht Klimaschutz mit Vernunft. Dieser Grundsatz muss auch für den EU-ETS 1 gelten. Dazu gehört:
- Planungssicherheit durch glaubwürdige und realistische Pfade
- Investitionsanreize statt Überforderung
- Technologieoffenheit statt ideologischer Verengung
- Verlässlicher Schutz vor Carbon Leakage
- Anerkennung internationaler Wettbewerbsbedingungen
- Planungssicherheit und Verlässlichkeit
Die Reformvorschläge der Mittelstands- und Wirtschaftsunion für einen realistischen und wettbewerbsfähigen Emissionshandel lauten wie folgt:
1. Der derzeitige lineare Reduktionsfaktor führt zu einem vollständigen Auslaufen der Zertifikate bis 2039. Das ist faktisch unrealistisch. Der lineare Reduktionsfaktor muss angepasst werden, um den Zertifikatpfad bis 2049 zu strecken. Diese Reform orientiert sich am europäischen Klimaneutralitätsziel.
2. ETS 1 kann nur erfolgreich sein, wenn den Unternehmen die Grundlagen für eine wirtschaftliche Transformation zur Verfügung stehen. Solange Unternehmen nicht über einsatzfähige Netzanschlüsse, CO2-Transportmöglichkeiten und ausreichend bezahlbare Energie verfügen, ist klimaneutrale Produktion nicht möglich. Die freie Zuteilung von Zertifikaten muss fortgeführt, signifikant ausgeweitet werden und bedingungslos erfolgen, bis die relevanten Strukturen verfügbar, Energie wettbewerbsfähig und Investitionen wirtschaftlich darstellbar sind.
3. Das Emissionshandelssystem belastet die Wirtschaft direkt. Sämtliche Einnahmen des Wirtschaftssektors aus dem EU-ETS 1 müssen an die Wirtschaft als direkte Investitionen in Infrastruktur zurückgegeben werden, um die Wettbewerbsnachteile zu verringern. Sie sollen zweckgebunden etwa in Strom-, Wasserstoff- oder CO2-Netzanschlüsse oder eigene Erzeugung investiert bzw. zur Senkung von Netzentgelten bei Strom und Wasserstoff für die Industrie verwendet werden. Eine reine Fokussierung auf die Elektrifizierung springt zu kurz, weil es in der Industrie Bereiche geben wird, die sich nicht elektrifizieren lassen.
4. Im europäischen und nichteuropäischen Ausland lassen sich über natürliche, technische und techno-natürliche Projekte Emissionen häufig kosteneffizienter realisieren. Solche Zertifikate müssen von ETS-Unternehmen erworben und im ETS angerechnet werden können. Die Qualität der Zertifikate kann sichergestellt werden. Für den globalen Klimaschutz spielt es schließlich keine Rolle, wo CO2 vermieden wird.
5. Das Ziel muss sein, den Emissionshandel und die CO2-Bepreisung weltweit zu harmonisieren.
Die MIT steht für einen Kurs, der Klimaschutz und wirtschaftliche Vernunft zusammenführt. Ein Emissionshandel, der ambitioniert, aber erreichbar ist. Ein Standort, der innovativ und wettbewerbsfähig bleibt. Und eine Politik, die auf Marktwirtschaft statt auf dirigistische Steuerung setzt.
Deutschland und Europa dürfen nicht den Fehler machen, Klimapolitik gegen die Industrie zu richten. Wirtschaftskraft ist die Grundlage jeder nachhaltigen Klimastrategie.
Die MIT fordert daher:
Reformieren statt riskieren. Realismus statt Ideologie. Wettbewerbsfähigkeit statt Abwanderung.

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