Sondervermögen konsequent für Investitionen nutzen

BESCHLUSS DES MIT-BUNDESVORSTANDS AM 18. APRIL 2026

Deutschland steht vor historischen Herausforderungen. Der Sanierungsstau bedroht unser Land, unsere Sicherheit und unsere Wirtschaft. Wir haben zu lange auf Kosten unserer Substanz gelebt. Deutschlands Infrastruktur braucht dringend eine umfassende Modernisierung. Zu diesem Zweck haben Bundestag und Bundesrat am 18. März 2025 das Grundgesetz geändert, um ein Sondervermögen in Höhe von 500 Mrd. Euro „für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und für zusätzliche Investitionen zur Er-reichung der Klimaneutralität bis 2045“ einzurichten. Die Verwendung der Mittel ist für einen Zeitraum von 12 Jahren vorgesehen. Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion hat von Anfang an gefordert, dass es sich dabei zwingend um zusätzliche Ausgaben han-deln muss, es darf also keinen „Verschiebebahnhof“ geben. Mit dem Beschluss des MIT-Bundesvorstands vom 8. Juli 2025 „Sondervermögen Infrastruktur in der Umsetzung“ hat die MIT deshalb Leitlinien für die Verausgabung dieser Mittel skizziert. Noch ist es zu früh, um valide Aussagen darüber zu treffen, ob die Gelder in den ersten Monaten zielgerichtet verausgabt werden. Damit die Mittel im Verlauf der kommenden 12 Jahre ihr volkswirtschaftliches Ziel erfüllen können, kommt es aber auf verantwortungsbe-wussten Umgang mit den Verschuldungsspielräumen an.

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion fordert:

Die Mittel des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaschutz (SVIK) dürfen nur zu-sätzlich und investiv für wachstumswirksame Investitionen (z.B. Energie- und Verkehrsinfrastruktur, Digitalisierung) verwendet werden und müssen die Mobilisierung privaten Kapitels mit geeigneten Finanzierungsinstrumenten nach sich ziehen.

Orientieren muss sich der Investitionsbegriff für Mittel aus dem SVIK an folgender Definition: Investitionen im Sinne des Sondervermögens sind ausschließlich Ausgaben, die geeignet sind, das Wachstumspotenzial der deutschen Wirtschaft unmittelbar zu heben.

Um das Kriterium der Zusätzlichkeit wirksam zu erfüllen, reicht es nicht, Ausgaben des SVIK mit geplanten Ausgaben im Kernhaushalt aus derselben Haushaltsperiode zu ver-gleichen. Relevant müssen die im Nachhinein festgestellten tatsächlichen Investitionen aus dem Kernhaushalt sein.

Darüber hinaus fordert die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) für das Sondervermögen Infrastruktur eine ganzheitliche wirtschaftliche Betrachtung, klare Governance-Regeln sowie den Einsatz eines intelligenten Instrumentenmixes, um durch die Mobilisierung von privatem Kapital mehr Finanzierungsspielräume zu schaffen:

Governance-Regeln für das Sondervermögen:

  • Institutionalisierung der Vergabe der Mittel und klare Zuweisung der Verant-wortung. Erforderlich hierfür ist die Einrichtung einer ressortübergreifenden zentralen Steuerungsstelle der Bundesregierung für das SVIK. Als Vorbild könnten hier PMOs (Projektmanagement Offices) nach dem Vorbild vieler europäischer Länder dienen. 
  • Gezielte Förderung von Projekten und Sektoren, die mit dem größten gesamt-wirtschaftlichen Nutzen verbunden sind.
  • Entwicklung einer ganzheitlichen Strategie, um Ausgaben zu tätigen.
  • Die Erarbeitung von standardisierten, digitalen und schlanken Förderanträgen.
  • Das Vorhalten einer Datenbank, in der Projekte standardisiert und gebündelt werden.
  • Eine regelhafte Evaluierung von Projekten während der Laufzeit und im Nach-gang, um Transparenz über den Erfolg des Sondervermögens herzustellen
  • Gezielte Einbindung des Mittelstands und des Handwerks über die seit Jahren bewährte Fach- und Teillosvergabe.

Ermöglichung vielfältiger Finanzierungsvarianten:

  • Einsatz geeigneter Mischfinanzierungen zwischen Staat und Investor, um möglichst viel privates Kapital zum Einsatz zu bekommen.
  • Verfügbare Finanzierungsinstrumente (ÖPP, Fondslösungen, Leasing, staatliche Garantien und Bürgschaften etc.) strategisch miteinander zu verbinden.
  • Die Förderprogramme müssen so gestaltet sein, dass sie keine privaten Investitionen verdrängen („crowding out“).

Bürokratie abbauen, Zugang für Kommunen und KMU erleichtern:

  • Förderprogramme müssen so gestaltet sein, dass sie nicht unbeabsichtigt einzelne Finanzierungsformen benachteiligen.
  • Die administrativen Rahmenbedingungen müssen modernisiert werden. Gerade Kommunen mit begrenzten Ressourcen und KMU werden durch komplexe Ver-fahren, lange Bearbeitungszeiten und rechtliche Unsicherheiten ausgebremst.
  • Bürger müssen in die Finanzierung von Infrastrukturprojekten eingebunden werden. Über die Einbindung privaten Kapitals besteht die große Chance, die Anlegerkultur in Deutschland nachhaltig zu verändern und die Anlageklasse Infrastruktur in das Bewusstsein privater Anleger zu rücken.

MIT-Beschluss Sondervermögen Infrastruktur