GKV-Kosten senken – keine Mehrbelastung für Beschäftigte und Betriebe
Datum des Artikels 16.06.2026
Beschluss
Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) begrüßt die Vorschläge der Finanzkommission Gesundheit zu Einsparungen im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und die anschließende Gesetzesinitiative von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken ausdrücklich. Die Finanzkommission Gesundheit stellt klar: Die GKV hat ein Ausgabenproblem, kein Einnahmeproblem. Die Zielrichtung des Gesetzentwurfs ist daher richtig: Um Beitragssätze zu stabilisieren und den Wirtschaftsstandort nicht weiter zu belasten, muss sich die Ausgabendynamik wieder an der Entwicklung der Einnahmen orientieren. Das zeigt auch das Frühjahrsgutachten des Sachverständigenrats. Ohne Reformmaßnahmen in den Sozialversicherungen wird der Gesamtsozialversicherungsbeitrag bis zum Jahr 2040 auf rund 50 % ansteigen. Die gute Nachricht: Die Größenordnung, in der die Ministerin Vorschläge erarbeitet hat, ist im Grundsatz geeignet, die lange überfällige Stabilisierung der Beitragssätze in der GKV zu erreichen. Der Kabinettsentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes vom 15. April 2026 sieht neben sinnvollen Sparmaßnahmen allerdings auch erhebliche Mehrbelastungen für Beschäftigte und Betriebe vor. Eine außerordentliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, eine Erhöhung der Beiträge bei geringfügiger Beschäftigung (Minijobs) sowie die Abschaffung der kostenfreien Mitversicherung von Ehegatten wird zu Zusatzbelastungen von rund 6 Milliarden Euro ab dem Jahr 2028 führen. Um den Faktor Arbeit nicht weiter zu belasten, sind im parlamentarischen Verfahren Nachbesserungen am Entwurf geboten. Deutschland belegt im OECD-Vergleich bereits jetzt den zweiten Platz bei Steuern und Abgaben. Eine sofortige Beitragssatzsatzstabilisierung ist daher zwingend erforderlich. Diese darf jedoch nicht dazu führen, dass wir einzelne Beschäftigte und deren Arbeitgeber sowie Familien über Gebühr belasten. Vielmehr sollten wir die Chance nutzen, die Beiträge zur GKV nicht nur zu stabilisieren, sondern zu senken. Eine Senkung der Abgabenlast und damit der Lohnstückkosten ist angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Lage dringend geboten. Die Finanzkommission Gesundheit hat dazu eine Vielzahl an Einsparvorschlägen unterbreitet. Mit einer breit angelegten Senkung der GKV-Kosten schaffen wir nicht nur Entlastungen bei Beschäftigten und Betrieben, sondern erhöhen für die erforderlichen Einsparungen auch die Akzeptanz in der Bevölkerung.
Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) fordert daher: • Die Vorschläge der Finanzkommission Gesundheit sind so umzusetzen, dass die für eine Beitragssatzsenkung erforderliche finanzielle Entlastungswirkung erreicht wird. • Keine weitere Belastung des Faktors Arbeit – auch nicht für einzelne Beschäftigtengruppen und deren Arbeitgeber: Eine außerordentliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und eine Anhebung des Beitragssatzes bei geringfügiger Beschäftigung müssen unterbleiben. • Die Einführung von Strafsteuern oder Lenkungsabgaben auf Lebensmittel (z.B. Zuckerabgabe) sollte unterbleiben. • Versicherungsfremde Leistungen wie die Gesundheitskosten für Grundsicherungsempfänger sowie die beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatten sollten vollständig aus dem Staatshaushalt finanziert werden. • Die Finanzkommission Gesundheit sollte für ihre bis Ende 2026 vorgesehenen weiteren Vorschläge alle Maßnahmen prüfen, die zu einer wirksamen Senkung der Beitragssätze führen, und der Bundesregierung entsprechend mutige Vorschläge unterbreiten. • Zur langfristigen Weiterentwicklung der GKV müssen die Themen Prävention und Eigenverantwortung stärker in die Überlegungen einbezogen werden.
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