1. Überprüfung und Anhebung relevanter Schwellenwerte
Die Bundesregierung wird aufgefordert, sämtliche bundesrechtlichen Schwellenwerte, die Unternehmen bereits ab 10, 20 oder vergleichbar niedrigen Beschäftigtenzahlen mit zusätzlichen Organisations-, Dokumentations- oder Beauftragtenpflichten belasten, systematisch zu überprüfen.
Soweit keine zwingenden unionsrechtlichen oder sachlichen Gründe entgegenstehen, sollen diese Schwellenwerte für kleine und mittlere Unternehmen deutlich angehoben oder durch risikobasierte Kriterien ersetzt werden. Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten sollen dabei besonders in den Blick genommen werden.
2. Reduzierung von Meldepflichten durch Once-Only-Prinzip
Meldepflichten gegenüber öffentlichen Registern, Statistikbehörden und sonstigen staatlichen Stellen sind konsequent zu reduzieren. Unternehmen sollen dieselben Daten nicht mehrfach an verschiedene öffentliche Stellen melden müssen.
Deshalb sind öffentliche Register und Behördenverfahren so zu vernetzen, dass bereits vorhandene Daten genutzt werden können. Das Once-Only-Prinzip muss zum Regelfall werden.
Für kleine und mittlere Unternehmen sollen zudem Bagatellgrenzen, längere Meldeintervalle und vorausgefüllte digitale Formulare eingeführt werden.
3. Mittelstandsgerechte Dokumentationspflichten
Dokumentations- und Nachweispflichten sollen für Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten auf das erforderliche Maß begrenzt werden. Insbesondere sollen Nachweise dort vereinfacht werden, wo keine erhöhten Risiken bestehen und wo die Einhaltung materieller Pflichten auch durch einfachere Verfahren sichergestellt werden kann.
Ziel ist eine Kultur der Verantwortung statt einer Kultur der permanenten Formaldokumentation.
4. Konkreter Umsetzungsauftrag
Die Bundesregierung wird aufgefordert, innerhalb von zwölf Monaten einen Entlastungsbericht vorzulegen, der die einschlägigen bundesrechtlichen Schwellenwerte, Meldepflichten und Beauftragtenpflichten identifiziert und konkrete Änderungsvorschläge enthält.
Dabei ist ausdrücklich darzustellen,
- welche Pflichten rein national geregelt sind,
- wo unionsrechtliche Spielräume bestehen,
- welche Schwellenwerte kurzfristig angehoben werden können,
- welche Pflichten digital vereinfacht werden können,
- welche Berichtspflichten vollständig entfallen können.
Begründung:
Kleine und mittlere Unternehmen tragen einen wesentlichen Teil von Beschäftigung, Ausbildung, Innovation und regionaler Wertschöpfung. Gleichzeitig werden sie durch eine stetig wachsende Zahl von Melde-, Dokumentations- und Organisationspflichten belastet.
Besonders problematisch ist, dass viele Pflichten bereits bei sehr niedrigen Beschäftigtenzahlen einsetzen. Unternehmen, die gerade eine erste Wachstumsphase erreichen, werden dadurch mit Anforderungen konfrontiert, die häufig kaum anders wirken als bei deutlich größeren Unternehmen. Für Betriebe mit begrenzten Verwaltungsressourcen bedeutet dies einen erheblichen personellen und finanziellen Aufwand.
Der Antrag verfolgt deshalb einen pragmatischen Ansatz: Notwendige Schutzstandards sollen erhalten bleiben. Was aber entfallen oder vereinfacht werden muss, sind überflüssige Formalpflichten, doppelte Meldungen, starre Beauftragtenpflichten und unverhältnismäßige Dokumentationslasten.
Eine pauschale Gleichsetzung aller Rechtsgebiete wäre nicht sachgerecht, weil die Schwellenwerte im Arbeitsrecht, Datenschutzrecht, Sozialrecht, Statistikrecht und Handelsrecht unterschiedlichen Zwecken dienen und teilweise europarechtlich beeinflusst sind. Gerade deshalb braucht es eine systematische Überprüfung mit konkretem Umsetzungsauftrag.
Der Mittelstand braucht keine symbolische Entlastung, sondern praktikable Regeln: weniger Doppelmeldungen, weniger Papierpflichten, mehr digitale Vereinfachung und Schwellenwerte, die zur tatsächlichen Leistungsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen passen.

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