Dezentrale Energieversorgung und Kundenanlagen sichern

Beschluss

BESCHLUSS DES MIT-BUNDESVORSTANDS VOM 25. Juli 2026

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion fordert die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für die rechtliche Absicherung und Entbürokratisierung dezentraler Stromversorgung durch gewerbliche, industrielle und im Quartier gelegene Kundenanlagen einzusetzen. Dies erfordert eine gezielte Anpassung der europäischen Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie, um praxisferne Regulierungslasten abzuwenden.

Begründung:

Zur kosteneffizienten Wärme- und Stromversorgung der Objekte setzen Betriebs- und Wohngebiete zunehmend auf dezentrale und integrierte Energiekonzepte. Blockheizkraftwerke, Photovoltaikanlagen, lokale Wärme- und Stromverteilnetze versorgen ansässige Industrie und Gewerbe oder Wohneinheiten mit regional erzeugter und kostengünstiger Energie.
Während das Stromrecht dem Letztverbraucher die freie Anbieterwahl garantiert, basieren diese dezentralen Modelle auf zwei strukturellen Varianten:

a) Versorgungslösungen innerhalb eines einzelnen, angeschlossenen Gebäudes,
b) Versorgungslösungen, die mehrere Gebäude in einem größeren, zusammenhängenden Wirtschafts-, Industrie- oder Wohngebiet umfassen.

Bislang waren in Deutschland diese Versorgungsmodelle über die nationale Ausgestaltung des Kundenanlagenbegriffs im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gedeckt. Nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 13. Mai 2025 (EnVR 83/20) steht die deutsche Praxis jedoch im Widerspruch zu Artikel 2 Nr. 29 der europäischen Elektrizitätsbinnenmarktrichtline und wird als nicht EU-rechtskonform eingestuft.

Die massiven negativen Folgen dieses Beschlusses treffen insbesondere die arealweiten Versorgungskonzepte. Um mehrere Gebäude in einem zusammenhängenden Areal effizient zu vernetzen, müssen lokale Verteilungsstrukturen betrieben werden. Nach strenger Auslegung des EU-Rechts müssten die betreibenden mittelständischen Unternehmen nun die vollen Regulierungsvorgaben des EnWG für reguläre Netzbetreiber inklusive der Einführung staatlich zu genehmigender Netzentgelte und umfangreicher Entflechtungs- und Meldepflichten erfüllen.

Ein solcher bürokratischer und finanzieller Aufwand weder personell zu leisten noch wirtschaftlich zu rechtfertigen. Er verkehrt den Gedanken der dezentralen Energiewende in sein Gegenteil und würgt private Investitionen in die CO₂-Senkung ab.

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