Kraftstoffpreise entlasten: Staatliche Abgaben auf das europäische Minimum senken

Beschluss

BESCHLUSS DES MIT-BUNDESVORSTANDS VOM 30. September 2026

Mobilität ist für den Mittelstand keine Frage des Komforts, sondern Voraussetzung für Handwerk, Pendler und Logistik. Staatliche Steuern und Abgaben treiben die Kraftstoffpreise jedoch weit über das europäisch gebotene Maß hinaus. Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) fordert die Bundesregierung und die CDU/CSU-Bundestagsfraktion daher auf, folgende Punkte umzusetzen:

  1. Energiesteuer dauerhaft auf das europäische Mindestmaß senken. Die deutsche Energiesteuer liegt mit 65,45 Cent je Liter Benzin und 47,04 Cent je Liter Diesel weit über den EU-Mindestsätzen von 35,9 Cent für Benzin und 33,0 Cent für Diesel. Die im Mai und Juni 2026 befristet gewährte Senkung um rund 14 Cent je Liter ist nach zwei Monaten wieder ausgelaufen und hat das strukturelle Problem nicht gelöst. Die Energiesteuer ist dauerhaft, nicht nur befristet, auf das europarechtlich zulässige Minimum abzusenken.
     
  2. Nationalen CO2-Preis aussetzen. Der nationale CO2-Preis nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz bewegt sich 2026 in einem Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne und verteuert Benzin um weitere 15 bis 18 Cent und Diesel um 17 bis 21 Cent je Liter, zusätzlich zur Energiesteuer. Solange der europäische Emissionshandel ETS2 für Verkehr und Gebäude noch nicht wirksam ist, ist der nationale CO2-Preis auszusetzen, um eine doppelte Bepreisung durch nationalen und europäischen Emissionshandel zu vermeiden.
     
  3. Doppelbesteuerung durch die Mehrwertsteuer vermeiden. Die Mehrwertsteuer von 19 Prozent wird auf den vollen Bruttopreis an der Zapfsäule erhoben, einschließlich der bereits enthaltenen Energiesteuer und des CO2-Preises. Steuern und Abgaben werden damit ein zweites Mal besteuert. Die Bundesregierung ist aufzufordern, sich auf europäischer Ebene für eine Änderung der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie einzusetzen.

Begründung

Die Energiepreise sind für den Mittelstand zu einem entscheidenden Standortfaktor geworden. Das gilt für Strom ebenso wie für Kraftstoffe. Handwerksbetriebe, Speditionen und Pendler im ländlichen Raum haben keine Ausweichmöglichkeit und tragen die Belastung durch überdurchschnittliche staatliche Abgaben in besonderem Maße mit.

Bereits 2022 hat die MIT mit ihrem Beschluss „Spritpreisbremse sofort" eine Absenkung der Energiesteuer auf das europäische Mindestmaß und ein Aussetzen des CO2-Aufschlags gefordert. Die seither punktuell gewährten, befristeten Entlastungen haben das strukturelle Problem nicht gelöst. Mit dem Beschluss „Nationalen Emissionshandel pausieren – deutsche Sonderwege beenden" vom 17./18. April 2026 hat die MIT zudem bereits gefordert, den nationalen Emissionshandel bis zum Wirksamwerden von EU-ETS2 auszusetzen, um deutsche Sonderbelastungen gegenüber dem europäischen Ausland zu vermeiden.

Die Mehrwertsteuer darf nicht länger auf bereits versteuerte Preisbestandteile erhoben werden. Eine Änderung der Bemessungsgrundlage setzt eine Anpassung der EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie voraus und ist damit nicht kurzfristig, sondern nur über eine Initiative auf europäischer Ebene erreichbar. Die MIT hält daran fest, weil Steuer auf Steuer wirtschaftlich nicht zu rechtfertigen ist.

Mehr zum Thema