- EEG reformieren, Redispatch-Entschädigungen begrenzen. Das EEG ist in seiner heutigen Form nicht zukunftsfähig. Die Förderung muss auf ein marktwirtschaftliches System ohne Einspeisevorrang und ohne Vergütung bei negativen Preisen umgestellt werden. Der im Netzanschlusspaket vorgesehene Wegfall der Entschädigung für neue Erneuerbaren-Anlagen in engpassbehafteten Netzgebieten ist richtig, greift aber zu kurz. Die Schwelle zur Abregelung von 5 Prozent und die Befristung auf sechs Jahre sind zu streichen.
- Lieferverpflichtung für alle Erzeuger. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind so anzupassen, dass alle am Markt gehandelten Strommengen entsprechend ihrem witterungsbedingten volatilen Anteil vertraglich, europaweit und technologieoffen physisch abgesichert werden müssen. Wer Strom verkauft, muss ihn auch liefern können. Die Kosten der Absicherung gehören zum Erzeuger, nicht in Netzentgelte und Umlagen.
- Erneuerbare stärker in die Systemverantwortung nehmen. Mit einem Anteil von rund 59 Prozent an der Stromerzeugung sind die Erneuerbaren jedoch kein Nischenprodukt mehr und müssen Systemverantwortung übernehmen. Die im Netzanschlusspaket vorgesehene Begrenzung der Netzanschlusskapazität neuer Wind- und Solaranlagen auf 70 Prozent der installierten Leistung ist der richtige Anreiz für Spitzenglättung und Speicherbau. Eine Begrenzung auch für Bestandsanlagen bei Repowering und Anschlussänderungen ist zu prüfen. Einspeiser sind über eine Erzeugerkomponente (G-Komponente) verursachergerecht an den Netzkosten zu beteiligen, Eigenversorger über kapazitätsabhängige Netzentgelte.
- Freileitungen statt Erdkabel. Auf der Höchstspannungsebene sind Erdverkabelungen künftig gesetzlich nur noch in begründeten Ausnahmefällen zuzulassen. Die Aufhebung des Erdkabelvorrangs für neue Gleichstromleitungen im Bundesbedarfsplangesetz ist richtig und muss ohne Sonderregelungen für Mischlösungen aus Erdkabel und Freileitung innerhalb eines Projekts beschlossen werden. Derselbe Grundsatz gilt für Verteilnetzbereiche mit geringer Anschlussdichte. Freileitungen sind in der Investition mindestens um die Hälfte günstiger, schneller gebaut und langlebiger als Erdverkabelung. Zudem ist die Überwachung, Fehlersuche und Reparatur von Freileitungen in Ernstfällen einfacher, billiger und deutlich schneller.
- Netzentgelte auf europäisches Niveau senken. Der Bund hat aus dem Klima- und Transformationsfond (KTF) einen Zuschuss zu den Stromnetzentgelten zu leisten, bis diese den europäischen Durchschnitt erreichen. Kosten der Energiewende, die mit dem Netzbetrieb nichts zu tun haben, insbesondere Redispatch, Kraftwerksreserven und der Kapazitätsmechanismus, sind aus den Netzentgelten herauszulösen, solange die Grundbedingungen aus dem EEG nicht geändert wurden.
- Verteilnetze digitalisieren, Prozesse vereinheitlichen. Deutschland hat rund 900 Verteilnetzbetreiber mit unterschiedlichen Prozessen, Datenformaten und Anschlussbedingungen. Diese Komplexität belastet Marktteilnehmer, Regulierung und Verbraucher, bremst Anschlussverfahren und lässt die Digitalisierung stocken. Der schleppende Smart-Meter-Einbau ist nur ein Beispiel dafür. Nötig sind bundesweit einheitliche, digitale Standards für Netzanschlussverfahren, Datenaustausch und Messwesen, und ein beschleunigter Rollout dieser Zähler. Freiwillige Kooperationen und gemeinsame Netzgesellschaften sind zu erleichtern. Die Initiative der Bundesnetzagentur, mit dynamischen Netzentgelten die Nutzung von Flexibilitäten ordnungspolitisch sauber anzureizen, wird ausdrücklich unterstützt.
Begründung
Bezahlbarkeit, Versorgungssicherheit und Klimaneutralität sind die drei gleichrangigen Ziele der Energiepolitik. Sie dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. In den vergangenen Jahren ist die Bezahlbarkeit jedoch aus dem Blick geraten. Für den Mittelstand sind die energiepolitischen Rahmenbedingungen zu einer immer schwereren Belastung geworden. Die Stromnetze, die das Rückgrat einer stabilen Stromversorgung bilden sollen, entwickeln sich wegen stark steigender Netzentgelte zum Kostentreiber und gefährden die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.
Stromintensive Unternehmen zahlen in Deutschland mit knapp 3 Cent je Kilowattstunde nahezu das Doppelte des EU-Durchschnitts von 1,73 Cent an Netzentgelten und damit die höchsten Netzentgelte unter den Industriestaaten. Der Bundeszuschuss von 6,5 Milliarden Euro im Jahr 2026 dämpft den Anstieg nur vorübergehend. Bei unveränderten Rahmenbedingungen werden die Netzentgelte durch den weiteren Ausbau der Übertragungs- und Verteilnetze mit geschätzten Kosten von bis zu 730 Milliarden Euro bis 2045, durch die neue Umlage zur Finanzierung des Kapazitätsmechanismus und durch Netzengpasskosten von zuletzt über 3 Milliarden Euro jährlich weiter erheblich steigen. Viele Potenziale zur Kostensenkung bleiben ungenutzt. Der erforderliche Zubau von Kraftwerken und Speichern im Rahmen des Kapazitätsmechanismus zur Überbrückung von Dunkelflauten wird die Netzentgelte bzw. den Strompreis nochmals erheblich erhöhen.
Für die MIT ist klar, dass ein konsequent modernisiertes, intelligentes und kostenoptimiertes Stromnetz die Voraussetzung für bezahlbaren Strom ist. Es braucht eine verursachergerechte Ausrichtung der Netzentgelte, einen bedarfsgerechten und kostengünstigen Netzausbau und mehr Systemverantwortung der erneuerbaren Energien. Mit dem am 29. Juli 2026 vom Bundeskabinett beschlossenen Netzanschlusspaket zur Synchronisierung von Anlagenzubau und Ausbau der Netze, der EEG-Novelle 2027 und dem Freileitungsvorrang für neue Gleichstromleitungen wird der richtige Weg beschritten. Das Problem weiter steigender Netzentgelte lösen diese Vorhaben jedoch nur zum Teil. Zudem bleibt der vorrangige Netzanschluss der Erneuerbaren als Kostentreiber erhalten.

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