Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) dringt auf eine grundlegende Steuerrechtsreform zu Beginn der nächsten Legislaturperiode. In einem 10-Punkte-Konzept fordert der MIT-Bundesvorstand unter anderem die Absenkung der Gesamtsteuerlast für Unternehmen sowie eine vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlages. Die Verlustverrechnung soll abermals verbessert werden, ebenso die Investitionsfähigkeit des Mittelstands.
Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) stellt fest, dass die im Grundgesetz seit gut zehn Jahren verankerte Schuldenbremse in Deutschland die Grundlage für ein stabiles Wirtschaftswachstum gelegt hat und finanzpolitische Solidität und ökonomische Stabilität gewährleistet. Sie hat die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen verbessert und trägt damit auch den Interessen zukünftiger Generationen Rechnung. Zugleich ist die im Grundgesetz verankerte Schuldenbegrenzung so flexibel, dass jetzt in der Krise dringend erforderliche Ausgaben des Staates mit Krediten finanziert werden können....
Der Shutdown des sozialen und wirtschaftlichen Lebens in Folge der Corona-Pandemie hinterlässt tiefe persönliche und existenzielle Spuren. Die Wirtschaftsleistung ist im Jahr 2020 stark geschrumpft. Auch 2021 wird das Vor-Corona-Niveau noch nicht erreicht werden können. Noch immer sind ganze Branchen in ihrer wirtschaftlichen Betätigung eingeschränkt. Tausende Unternehmen und Selbständige fürchten um ihre Existenz. Millionen Arbeitnehmer sind in der Kurzarbeit.
Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) setzt sich dafür ein, die steuerlichen Betriebsprüfungen zu beschleunigen und zu reformieren. Steuerliche Betriebsprüfungen müssen zeitnah, effizient und unbürokratisch erfolgen. Dies stärkt den Standort Deutschland und entlastet die Steuerpflichtigen und die Finanzverwaltung.
Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) lehnt den Vorstoß des Bundeskanzleramtes zur Aussetzung der Schuldenbremse ab. „Die Schuldenbremse war eine der wegweisendsten und nachhaltigsten Entscheidungen der Politik, um die Ausgabenwut des Staates zu begrenzen“, sagt MIT-Bundesvorsitzender Carsten Linnemann. „Diese Schuldenbremse jetzt wieder aus dem Grundgesetz zu streichen, wäre ein Paradigmenwechsel.“ Der Staat müsse in der Lage sein, die Neuverschuldung wieder zurückzufahren.
Die Anrechnung auf die Gewerbesteuer muss verfassungsgerecht verbessert werden. Die faktische Steuererhöhung zum 01.01.2020 durch Beschränkung auf die nur betriebsbezogene Höchstbetragsrechnung muss gesetzgeberisch rückgängig gemacht werden.
Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) setzt sich für eine Stärkung der Mitarbeiterbeteiligung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und in Startups ein. Die bisherige Regelung, wonach Kapitalbeteiligungen sofort, anhand eines geschätzten Wertes, besteuert werden, soll geändert werden. Stattdessen sollen Mitarbeiterkapitalbeteiligungen künftig mit der Abgeltungssteuer besteuert werden – sofern der Mitarbeiter dadurch nicht schlechter gestellt wird. Auch soll die Besteuerung erst dann stattfinden, wenn sich der Wert der Kapitalbeteiligung für den Mitarbeiter realisiert hat....
Die Nachfolgeplanung stellt Mittelständler, Gründer und Familienunternehmen vor immer größere Herausforderungen. Das Gesellschafts- und Stiftungsrecht bietet bereits für den Großteil der Betroffenen großen Freiraum, um privatautonom maßgeschneiderte Lösungen für die persönliche und gesellschaftsrechtliche Weitergabe des Unternehmens zu ermöglichen. Dennoch gibt es praktische Hürden, wie z.B. hohe Komplexität und Kosten im Stiftungsrecht.
Die MIT wird sich kurzfristig auf allen Ebenen für eine Erhöhung der europaweiten De-minimis-Regelung einsetzen. Der derzeitige Höchstbetrag von 200.000 € für Unternehmen in drei Steuerjahren soll auf 500.000 € erhöht werden. Ziel dieser Erhöhung ist es, die regionale Wirtschaft nachhaltig zu stärken und zugleich die Regionen durch unternehmerische Investitionen zukunftsfähig weiterzuentwickeln.
Die beiden Vorsitzenden der Wirtschaftsvereinigungen von CDU/CSU und FDP, Carsten Linnemann und Dorian Hartmuth, fordern gemeinsam eine strukturelle Reform der Unternehmens- und Einkommenssteuer. Zudem fordern sie die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags.