Aktueller Status:
Der Beschluss wurde an die AG
Elisa Vandy schrieb am 08. Juni 2020
Der Beschluss wurde an die AG Wirtschaft der CDU-/ CSU-Bundestagsfraktion mit der Bitte um Berücksichtigung in der wirtschaftspolitischen Arbeit weitergeleitet.
§ 13b Absatz 1 AFBG könnte dazu wie folgt formuliert werden:
„Hat der Darlehensnehmer oder die Darlehensnehmerin die Fortbildungsprüfung bestanden, wird ihm oder ihr gegen Vorlage des Prüfungszeugnisses 100 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 erlassen.“
Der Beschluss wurde an die AG
Der Beschluss wurde an die AG Bildung und Forschung mit der Bitte um Berücksichtigung in der bildungspolitischen Arbeit weitergeleitet.