Beschlüsse A 52, A 84 Wohlstand für alle 2.0 – Beschäftigte zu Unternehmern machen

Aktueller Status:

Mit dem Referentenentwurf für

Mit dem Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland will die Große Koalition u.a. die steuerlichen Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligungen verbessern. Es soll ab dem 01.07.2021 u.a. der Freibetrag für die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Vermögensbeteiligungen an Arbeitnehmer von 360 Euro auf 720 Euro verdoppelt werden (§ 3 Nr. 39 EStG-E). Zudem soll speziell für Arbeitnehmer in KMU ein neuer § 19a EStG-E eingeführt werden, nach welchem ein Wahlrecht besteht, vergünstigt überlassene Vermögensbeteiligungen nicht zwingend bereits im Zeitpunkt der Übertragung auf einen Mitarbeiter als Sachbezug zu versteuern. Ein Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren ist zwar noch nicht verfügbar, mit einem Abschluss im ersten oder zweite Quartal 2021 sollte aber zu rechnen sein.

Der CDU-Bundesfachausschuss

Der CDU-Bundesfachausschuss Wirtschaft, Arbeitsplätze und Steuern hat das Thema in seinem Beschlusspapier „Mitarbeiterkapitalbeteiligung und Aktienkultur verbessern – Teilhabe am Wohlstand sichern“ aufgegriffen. Der Beschluss hat bereits seinen Weg in die Medien gefunden und wurde von der WELT aufgegriffen (online frei zugänglich: https://www.welt.de/wirtschaft/article218192812/CDU-Papier-Neuer-Wohlstand-fuer-die-Mittelschicht.html?cid=socialmedia.email.sharebutton).

Die Kommissionen Digitales

Die Kommissionen Digitales und Steurern/ Finanzen haben sich breit mit dem Thema befasst und einen gemeinsamen Beschluss zur Stärkung der Mitarbeiterbeteiligung in kleinen und mittelständischen Unternehmen und in Startups gefasst. Die Fachkommissionen fordern, dass die bisherige Regelung, wonach Kapitalbeteiligungen sofort, anhand eines geschätzten Wertes, besteuert werden, geändert werden. Stattdessen sollen Mitarbeiterkapitalbeteiligungen künftig mit der Abgeltungssteuer besteuert werden – sofern der Mitarbeiter dadurch nicht schlechter gestellt wird. Auch soll die Besteuerung erst dann stattfinden, wenn sich der Wert der Kapitalbeteiligung für den Mitarbeiter realisiert hat. Virtual Stock Options sollen künftig wie Kapitalinvestitionen besteuert werden. Der steuerfreie Höchstfreibetrag von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen sollte sich am europäischen Niveau orientieren und auf mindestens 2.000 Euro angehoben werden. Außerdem sollte der steuerliche Höchstfreibetrag auch dann greifen, wenn sich das Beteiligungsangebot nicht an alle Arbeitnehmer richtet. Unser Ziel ist die steuerliche Gleichstellung der Unternehmensformen bei Mitarbeiterkapitalbeteiligungen. 

Ein Vorschlag des BMWi zur

Ein Vorschlag des BMWi zur Stärkung der Mitarbeiterbeteiligung liegt dem BMF vor. Das BMF hat diesem noch nicht zugestimmt. Auch zur Anhebung des Freibetrags wird noch auf einen Verfahrensvorschlag aus dem BMF gewartet. Gesetzesänderungen v.a. im EStG.

Das Thema

Das Thema Mitarbeiterkapitalbeteligungen wird in den Fachkommissionen Digitales, Arbeit/ Soziales und Steuern/ Finanzen beraten, um ein umfassendes Konzept zu erarbeiten.

Beschluss

Wir wollen das Verständnis für Unternehmertum und die Vermögensbildung in Deutschland stärken. Deshalb wollen wir die Beteiligung von Beschäftigten an ihren Unternehmen erleichtern und Mittelständlern rechtssichere und unbürokratische Wege zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung eröffnen. Dies ist ein gutes Instrument zur Mitarbeitergewinnung und -bindung, und auch ein Mittel zum Vermögensaufbau. So kann dem Trend entgegengewirkt werden, dass sich die Kapitalerträge und -vermögen von den Arbeitseinkünften abkoppeln. Dafür sollen freiwillige Beteiligungsmodelle steuerlich attraktiver werden, indem der Freibetrag für die vom Arbeitgeber finanzierte Mitarbeiterbeteiligung deutlich erhöht und die Besteuerung der Beteiligung beim Arbeitnehmer nicht schon bei der Übertragung, sondern erst nachgelagert bei der Veräußerung erfolgen soll, auch um das Beteiligungsmodell für Startups attraktiv zu machen.

Der Bundesvorstand wird beauftragt ein umfassendes Konzept zur Stärkung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung zu erarbeiten.